| Stundentafeln berufsbildende Schulen |
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Stundentafel für die Fachschule für Heilpädagogik |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 4. August 2003 - III 51 - 3023.730.324 | |
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Aufgrund des § 121 Abs. 4 des
Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur:
Stundentafel (pdf-Datei) |
| Stundentafeln für die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 3. Februar 2004 - III 511 - 3023.410.01 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgrund des § 121 Abs.
4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur, dass in der Berufsfachschule für Kaufmännische
Assistentinnen und Assistenten mit Wirkung vom 1. August 2004 die als
Anlagen beigefügten Stundentafeln anzuwenden sind. Gleichzeitig werden
die bisherigen Stundentafeln aufgehoben. Sie gelten jedoch für
Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2002/03 im Bildungsgang
der Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten
befunden haben, fort.
1) Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Lernfelder richtet sich nach der Anlage zur Stundentafel. 2) Von den Gesamtunterrichtsstunden werden mindestens 480 Stunden im Lernbüro unterrichtet. 3) Für ein betriebliches Praktikum sollen mindestens 120 Stunden von den Gesamtunterrichtsstunden verwendet werden.
1) Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Lernfelder richtet sich nach der Anlage zur Stundentafel. 2) Von den Gesamtunterrichtsstunden werden mindestens 480 Stunden im Lernbüro unterrichtet. 3) Für ein betriebliches Praktikum sollen mindestens 120 Stunden von den Gesamtunterrichtsstunden verwendet werden. |
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| Stundentafeln für die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten - Berichtigung | |
| Bei der Veröffentlichung
der o.g. Stundentafeln im Nachrichtenblatt Nr. 2/2004 - Schule - auf
Seite 36 fehlt die Anlage zur Stundentafel BFS III, Kaufmännische
Assistenten, Fachrichtung Fremdsprachen: Stundentafeln (pdf-Datei) |
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Stundentafeln der Fachklassen für Ausbildungsberufe des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 02.07.2002 - III 515-3023.253.0 | |
| Aufgrund des § 121 Abs.
4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur, dass in den Fachklassen für die Ausbildungsberufe
Fachkraft im Gastgewerbe, Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie,
Hotelfachfrau/Hotelfachmann, Hotelkauffrau/Hotelkaufmann, Köchin/Koch
und Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann des Berufsfeldes Ernährung und
Hauswirtschaft mit Wirkung vom 1. August 2002 die nachstehenden
Stundentafeln anzuwenden sind. Die bisherigen Stundentafeln für diese Ausbildungsberufe werden aufgehoben. Für Auszubildende in den oben genannten Ausbildungsberufen, die sich im Schuljahr 2002/03 bereits in der Ausbildung befinden, gelten die bisherigen Stundentafeln bis zum Ende der Ausbildung weiter. Stundentafeln Anlagen zu den Stundentafeln und Zeugnissen (pdf-Dateien) |
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Stundentafel der Fachklassen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung 1) |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 15.07.2002 - III 511-3023.253.0 | |
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Aufgrund des § 121 Abs. 4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: 1. In den Fachklassen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung1) wird mit Wirkung vom 1. August 2002 die nachstehende Stundentafel in Kraft gesetzt. 2. Die bisherige Entwurfsfassung der Stundentafel für diesen Ausbildungsberuf wird aufgehoben. 3. Im Bereich der Informationsverarbeitung werden 40 Stunden vorgesehen für die
4. Im Bereich der Datenverarbeitung werden 80 Stunden vorgesehen für die
1) diesem Berufsfeld aus organisatorischen Gründen zugeordnet, nicht aber i.S.d. BGJ-Anrechnungs-Verordnungen Stundentafel (pdf-Datei) |
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Stundentafeln der Fachklassen für Ausbildungsberufe des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 15.07.2002 - III 511-3023.253.0 | |
Aufgrund des § 121 Abs.
4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur:
1) diesem
Berufsfeld aus organisatorischen Gründen zugeordnet, nicht aber i.S.d.
BGJ-Anrechnungs-Verordnungen |
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Stundentafel der Fachklassen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter des Berufsfeldes Gesundheit 1) |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 19.07.2002 - III 515-3023.253.0 | |
1) diesem Berufsfeld aus organisatorischen Gründen zugeordnet, nicht aber i.S.d. BGJ-Anrechnungs-Verordnungen Stundentafel Anlage zur Stundentafel (pdf-Dateien) |
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Stundentafeln der Fachklassen für Ausbildungsberufe des Berufsfeldes Bautechnik |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 10.12.2002 - III 513-3023.253.0 | |
| Aufgrund des § 121 Abs.
4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur, dass in den Fachklassen für die Ausbildungsberufe
Bauzeichner/in,
Beton- und Stahlbetonbauer/in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in,
Kanalbauer/in, Maurer/in, Straßenbauer/in, Straßenwärter/in1
sowie Zimmerin/Zimmerer des Berufsfeldes Bautechnik mit Wirkung vom 1.
August 2002 die nachstehenden Stundentafeln anzuwenden sind. Die bisherigen Stundentafeln für diese Ausbildungsberufe werden aufgehoben. Für Auszubildende in den Ausbildungsberufen Bauzeichner/in und Straßenwärter/in, die sich im Schuljahr 2001/02 bereits in der Ausbildung befunden haben, gelten die bisherigen Stundentafeln bis zum Ende der Ausbildung weiter. 1 diesem Berufsfeld aus organisatorischen Gründen zugeordnet, nicht aber i.S.d. BGJ-Anrechnungs-Verordnungen Stundentafeln Anlagen zu den Stundentafeln und Zeugnissen (pdf-Dateien) |
| Stundentafeln der Fachklassen für Ausbildungsberufe des Berufsfeldes Bautechnik -Berichtigung - | |
| In den Anlagen zu den
Stundentafeln und zu den Zeugnissen der Ausbildungsberufe Beton- und
Stahlbetonbauer/in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in,
Kanalbauer/in, Maurer/in, Straßenbauer/in sowie Zimmerin/Zimmerer werden
jeweils die Lernfeld-Nummern 4 und 5 ausgetauscht. Die Bezeichnungen
lauten dann richtig: Lernfeld-Nummer 4: Herstellen eines Stahlbetonbauteiles Lernfeld-Nummer 5: Herstellen einer Holzkonstruktion. |
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Stundentafeln der Fachklassen für Ausbildungsberufe des Berufsfeldes
Elektrotechnik |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 18.11.2003 - III 513-3023.253.0 | |
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Aufgrund des § 121 Abs. 4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dass in den Fachklassen für die Ausbildungsberufe Elektronikerin/Elektroniker, Elektronikerin/Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie Systemelektronikerin/Systemelektroniker des Berufsfeldes Elektrotechnik mit Wirkung vom 1. August 2003 die nachstehenden Stundentafeln anzuwenden sind.
Gleichzeitig werden die Stundentafeln für die Ausbildungsberufe Elektroinstallateurin/Elektroinstallateur, Elektromaschinenbauerin/Elektromaschinenbauer, Elektromaschinenmonteurin/Elektromaschinenmonteur, Elektromechanikerin/Elektromechaniker sowie Fernmeldeanlagenelektronikerin/Fernmeldeanlagenelektroniker aufgehoben. Für Auszubildende mit dem entsprechenden Ausbildungsvertrag gelten sie jedoch bis zum Ende der Ausbildung weiter.
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Stundentafeln der Fachklassen für den Ausbildungsberuf Tierpflegerin/Tierpfleger des Berufsfeldes Agrarwirtschaft |
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| Runderlass des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom
25.11.2003 - III 517-3023.253.0 |
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Aufgrund des § 121 Abs. 4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dass in den Fachklassen für den Ausbildungsberuf Tierpflegerin/Tierpfleger des Berufsfeldes Agrarwirtschaft1 mit Wirkung vom 1. August 2003 die nachstehenden Stundentafeln anzuwenden sind. Gleichzeitig werden die bisherigen Stundentafeln für diesen Ausbildungsberuf aufgehoben.
Für Auszubildende, die sich im
Schuljahr 2002/03 bereits in der Ausbildung befunden haben, gelten sie
jedoch bis zum Ende der Ausbildung weiter. Stundentafeln (pdf-Dateien) |
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Stundentafeln der Fachklassen für Ausbildungsberufe des Berufsfeldes Metalltechnik |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 20.11.2003 - III 513-3023.253.0 | |
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Aufgrund des § 121 Abs. 4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dass in den Fachklassen für die Ausbildungsberufe Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker sowie Metallbauerin/Metallbauer und für die fahrzeugtechnischen Ausbildungsberufe [1]: Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker, Mechanikerin/Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin/Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechanikerin/Mechaniker für Landmaschinentechnik sowie Zweiradmechanikerin/Zweiradmechaniker des Berufsfeldes Metalltechnik mit Wirkung vom 1. August 2003 die nachstehenden Stundentafeln anzuwenden sind.
Gleichzeitig werden die Stundentafeln für die Ausbildungsberufe Automobilmechanikerin/Automobilmechaniker, Dreherin/Dreher, Gas- und Wasserinstallateurin/Gas- und Wasserinstallateur, Kraftfahrzeugelektrikerin/Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugmechanikerin/Kraftfahrzeugmechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbauerin/Karosserie- und Fahrzeugbauer, Landmaschinenmechanikerin/Land-maschinenmechaniker, Feinmechanikerin/Feinmechaniker, Maschinenbaumechanikerin/Maschinenbaumechaniker, Werkzeugmacherin/Werkzeugmacher, Zentralheizungs- und Lüftungsbauerin/Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie die bisherigen Stundentafeln für die Ausbildungsberufe Metallbauerin/Metallbauer sowie Zweiradmechanikerin/Zweiradmechaniker aufgehoben. Für Auszubildende mit dem entsprechenden Ausbildungsvertrag gelten sie jedoch bis zum Ende der Ausbildung weiter.
Sofern ein eigenes Berufsfeld für die fahrzeugtechnischen Ausbildungsberufe eingeführt wird, wird die entsprechende Zuordnung vorgenommen. [1] diesem Berufsfeld aus organisatorischen Gründen zugeordnet, nicht aber im Sinne der BGJ-Anrechnungs-verordnungen |
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Stundentafel für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 12.12.2002 - III 511-3023.253.0 | |
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Aufgrund des § 121 Abs. 4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dass für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung1, mit Wirkung vom 1. August 2002 die nachstehende Stundentafel anzuwenden ist. Die bisherige Stundentafel für diesen Ausbildungsberuf wird aufgehoben. Für Auszubildende, die sich im Schuljahr 2001/02 bereits in der Ausbildung befunden haben, gilt die bisherige Stundentafel bis zum Ende der Ausbildung weiter. [1] diesem Berufsfeld aus organisatorischen Gründen zugeordnet, nicht aber i.S.d. BGJ-Anrechnungs-Verordnungen Stundentafeln Anlagen zu den Stundentafeln und Zeugnissen (pdf-Dateien) |
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Stundentafel für den Ausbildungsberuf Mechatronikerin/Mechatroniker des Berufsfeldes Elektrotechnik |
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| Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 13.12.2002 - III 513-3023.253.0 | |
| Aufgrund des § 121 Abs.
4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur, dass für den Ausbildungsberuf Mechatronikerin/Mechatroniker
des Berufsfeldes Elektrotechnik1 mit Wirkung vom 1. August
2002 die nachstehende Stundentafel anzuwenden ist.
Die bisherige vorläufige Stundentafel für diesen
Ausbildungsberuf wird aufgehoben.
[1]diesem Berufsfeld aus organisatorischen Gründen zugeordnet, nicht aber i.S.d. BGJ-Anrechnungs-Verordnungen Stundentafel Anlagen zur Stundentafel und zum Zeugnis (pdf-Dateien) |
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Stundentafeln der einjährigen Fachschulen für Landwirtschaft (Landwirtschaftsschule) |
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| Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vom 27. Mai 2003 – V 644/ 3200.128 | |
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Aufgrund des § 121 Abs. 5 in Verbindung mit Abs.
4 Schulgesetz bestimmt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz
und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:
1. In der einjährigen Fachschule für Landwirtschaft (Landwirtschaftsschule) ist im Ausbildungsgang zur staatlich geprüften Wirtschafterin des Landbaus/zum staatlich geprüften Wirtschafter des Landbaus die als Anlage beigefügte Stundentafel anzuwenden. 2. Die Stundentafel tritt mit Wirkung vom 1. August 2003 in Kraft. 3. Gleichzeitig wird der Runderlass vom 15. Juni 1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 309 und 405) aufgehoben. Stundentafel (pdf-Datei) |
| Stundentafel der einjährigen Fachschule für Landwirtschaft (Landwirtschaftsschule) | |
| - Berichtigung des Erlasses vom 27. Mai 2003 | |
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Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein vom
27. Mai 2003 – V644/ 3200.128 – wird wie folgt berichtigt:
Zu Ziff. 3 Gleichzeitig wird die Ziff. 1 des Runderlass vom 15. Juni 1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H., S. 309 mit der Anlage 1 Seite 310) aufgehoben |
| Stundentafeln der zweijährigen Fachschule für Landwirtschaft, der einjährigen Fachschule für Hauswirtschaft im ländlichen Raum und der einjährigen Fachschule für Gartenbau | |
| Runderlass des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes
Schleswig-Holstein vom 3. Juni 2004 - V 644/ 7121.1.2.7 - (NBI.MBWFK.Schl.-H.2004, S. 180) |
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Aufgrund des § 121 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 des Schleswig-Holsteinisches Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: 1. In der zweijährigen Fachschule für Landwirtschaft (Höhere Landbauschule) ist im Ausbildungsgang zur staatlich geprüften Agrarbetriebswirtin / zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel anzuwenden. 2. In der einjährigen Fachschule für Hauswirtschaft im ländlichen Raum (Wirtschafterinnenschule) ist im Ausbildungsgang zur staatlich geprüften Wirtschafterin der ländlichen Hauswirtschaft / zum staatlich geprüften Wirtschafter der ländlichen Hauswirtschaft die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel anzuwenden. 3. In der einjährigen Fachschule für Gartenbau (Gartenbaufachschule) ist im Ausbildungsgang zur staatlich geprüften Wirtschafterin des Gartenbaus / zum staatlich geprüften Wirtschafter des Gartenbaus die als Anlage 3 beigefügte Stundentafel anzuwenden. 4. Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft, gleichzeitig tritt die Ziff. 2 des Runderlasses vom 3. Juli 1997 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 308), der Runderlass vom 15. Juni 1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 309 i.V.m. S. 405) und der Runderlass vom 6. Oktober 1992 (NBl. MBWKS. Schl.-H. S. 339) außer Kraft.
Stundentafel der zweijährigen Fachschule für Landwirtschaft
(pdf-Datei) |