Sonderurlaub Arbeitszeit Seite drucken

siehe auch unter Dienstbefreiung
Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten Sonderurlaubsverordnung - SUVO)
Allgemeine Anordnung über Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten zur Erteilung von Sonderurlaub der Leiterinnen und Leiter allgemeinbildender und berufsbildender Schulen

Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten Sonderurlaubsverordnung - SUVO)

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Allgemeine Anordnung über Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten zur Erteilung von Sonderurlaub der Leiterinnen und Leiter allgemeinbildender und berufsbildender Schulen
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 17. Februar 1999 - I II 10 - 024.100 (NBl.MBWFK.Schl.-H. 1999 S. 129)

Aufgrund § 2 Abs. 3 Satz 5 der Sonderurlaubsverordnung vom 14. Januar 1998 (GVOBI. Schl.-H. S. 29) übertrage ich den Leiterinnen und Leiter allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit sofortiger Wirkung die Befugnis, sich in den in § 13 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung genannten Fällen selbst zu beurlauben. Eine derartige Beurlaubung ist der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde unter Angabe des Grundes.


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