Seiteneinstieg

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Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg") in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein
Besonderer Fachbedarf bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein

Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg") in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 23. Juni 2008 – III 142/III 131
(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 253)


Der Erlass „Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein“ vom 23. November 2004 – III 173/ III 403 (Fundstelle NBl. MBWFK. Schl.-H. – S – S. 353) wird nach Änderung wie folgt neu bekannt gemacht:

1 Vorbemerkung: In Fächern oder Fachrichtungen, in denen ein besonders dringender Bedarf besteht, kann es zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in Einzelfällen erforderlich sein, Bewerberinnen/Bewerber ohne Lehramtsstudium, jedoch mit geeigneter Berufserfahrung, als Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger im Beschäftigtenverhältnis einzustellen, um sie zunächst berufsbegleitend in zwei Unterrichtsfächern zu qualifizieren.Nach erfolgreichem Abschluss der in der Regel zweijährigen berufsbegleitenden Qualifizierungsphase ist grundsätzlich die unbefristete Weiterbeschäftigung beabsichtigt. Der besondere Fachbedarf wird durch gesonderten Erlass festgelegt. Voraussetzung ist, dass für die zu besetzenden Stellen keine Laufbahnbe­werberinnen oder Laufbahnbewerber zur Verfügung stehen. 2 Persönliche Einstellungsvoraussetzungen

2.1 Abgeschlossenes Diplom-/Magister-/Masterstudium an einer Hochschule (Universität) in mindestens einem o.a. Fach bzw. einer o.a. Fachrichtung

2.2
Mehrjährige – in der Regel mindestens dreijährige – fachlich einschlägige Berufserfahrung.

3 Ausgestaltung der Qualifizierungsphase

3.1
Zeitlicher Umfang der Qualifizierungsphase und Organisationsform Die parallel zur unterrichtlichen Tätigkeit an der Schule erfolgenden Qualifizierungsmaßnahmen in zwei Unter­richtsfächern erstrecken sich in der Regel über zwei Jahre. Die Arbeitszeit der Seiteneinsteiger/innen richtet sich grundsätzlich nach dem Erlass über die regelmäßige Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte (Pflichtstunden­erlass) in der jeweils geltenden Fassung. Grundsätzlich sollen dabei im ersten Qualifizierungsjahr etwa 75 % eigenverantwortlicher Unterricht, begleitet durch Ausbildungslehrkräfte, geleistet werden. Im zweiten Qualifizierungsjahr sollen etwa 80 % eigenverantwortlicher Unterricht, begleitet durch Ausbildungslehr­kräfte, geleistet werden. Die Seiteneinsteiger/innen nehmen darüber hinaus an Ausbildungsveranstal­tungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) für Laufbahnbe­werber/innen sowie bei Bedarf an speziell konzipierten Blockveranstaltungen des IQSH teil. Daneben erfolgt die Qualifizierung – begleitet von Ausbildungslehr­kräften – an der jeweiligen Schule. Die berufsbegleitende Qualifizierung findet grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit statt. Die Festlegung der im Einzelfall erforderlichen Inhalte und Zeitanteile erfolgt zu Beginn der Qualifizierungsphase in einem Ausbildungsplan.


3.2 Teilzeitbeschäftigung in der Qualifizierungsphase Auf Antrag kann die Qualifizierungsphase auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizie­rungsphase. Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsphase zu stellen und muss sich auf die gesamte Dauer erstrecken. Über die Teilzeitanträge entscheidet das Ministerium für Bildung und Frauen. Die in der Ziffer 3.1 genannten Regelungen gelten bei Teilzeitbe­schäftigung entsprechend.

3.3 Abschluss der Qualifizierungsphase (Prüfung) Am Ende der Qualifizierung ist eine Prüfung abzulegen. Im Einzelnen werden die folgenden Prüfungsleistungen gefordert und wie folgt gewichtet: a) ein schriftlicher Test zu Fragen des Schul- und Dienstrechts (5 %), b) je eine Unterrichtsstunde je Fach oder Fachrichtung (je Fach 25 %), c) eine an ein Fallbeispiel gebundene Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwick­lung (15 %).
Hinzu kommt eine dienstliche Beurteilung der Lehrkraft, die mit 30 % in die Benotung einfließt. Aus den gewichteten Noten für die einzelnen Prüfungsteile wird eine Note errechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Nach dem Prüfungsgespräch über die pä­dagogische Arbeit am Prüfungstag setzt die Prüfungs­kommission die Prüfungsnote fest. Die aus den Prüfungsteilen errechnete Note wird unter Berücksich­tigung des Prüfungsgespräches bestätigt oder um 0,3 erhöht oder vermindert. Es gelten die verfahrens­rechtlichen Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II – OVP – vom 22. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 116) sinngemäß. Der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung wird unter entsprechender Anwendung der Bewertungs­maßstäbe der OVP bescheinigt. Ein erfolgreicher Abschluss liegt vor, wenn die Qualifizierungsphase mit mindestens „befriedigend“ absolviert worden ist. Die Zweite Staatsprüfung wird damit nicht abgelegt.

3.4 Ziele der Qualifizierung Die Seiteneinsteiger/innen sollen Kompetenzen in folgenden Feldern erwerben:
Erziehen und Unterrichten

Dazu gehören insbesondere Kenntnisse grundlegender Konzepte der
– Pädagogik

– Didaktik und Methodik des Fachunterrichts sowie des Fächer verbindenden Lernens

– Planung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts

– Beurteilung, Bewertung und Förderung und Teilnehmen am Prozess der Schulentwicklung

Dazu gehören insbesondere Kenntnisse zur

– unterrichtswirksamen Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer

– Zusammenarbeit mit Eltern

– Betreuung und Beratung der Schülerinnen und Schüler

– Mitarbeit in schulischen Gremien und

– Kennen und Anwenden der rechtlichen Regelungen des Schullebens.

4 Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

4.1 Vertragsgestaltung Die ausgewählten Seiteneinsteiger/innen erhalten einen für die Dauer der Qualifizierung nach diesem Erlass befristeten in der Regel zweijährigen Arbeitsver­trag mit der Zusage der unbefristeten Weiterbeschäftigung, sofern der unter Ziffer 3.3 beschriebene erfolg­reiche Abschluss erworben worden ist und die gesundheitliche Eignung nachgewiesen ist. Bei Vor­liegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kommt nach Feststellung der Laufbahnbefähigung durch den Landesbeamtenausschuss auch eine Über­nahme in das Beamtenverhältnis in Betracht. Grund­sätzlich erfolgt die Einstellung der Seiteneinsteige­rinnen und Seiteneinsteiger zum Beginn eines Schuljahres oder Schulhalbjahres.

4.2 Entgelt und Eingruppierung Das Entgelt bestimmt sich bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung nach dem Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 3. Februar 1993 (NBl. MBWKS. Schl.-H. S. 59) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit Anlage 4 Teil B TVÜ-Länder.

In Vertretung
Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann


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Besonderer Fachbedarf bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein

Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 16. Dezember 2009 - III LK 3
(NBI.MBF.Schl.-H. 2010 S. 13)
Besonderer Fachbedarf im Sinne der Vorbemerkung zum Erlass „Einstellung von Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg") in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein" vom 23. Juni 2008 (NBI. MBF. Schl.-H. S. 253) besteht für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 derzeit grundsätzlich in folgenden Fä­chern bzw. Fachrichtungen in der:
1. Laufbahn der Grund- und Hauptschullehrer
Physik
2. Laufbahn der Realschullehrer
Physik
Französisch
3. Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien
Physik
Mathematik, insbesondere mit der Kombination
Physik
Latein
Spanisch
4. Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an beruflichen Schulen
Elektrotechnik
Metalltechnik
Fahrzeugtechnik
Informationstechnik.
In besonders begründeten Einzelfällen mit nicht anders zu deckendem Fachbedarf können weitere Fächer bzw. Fachrichtungen zugelassen werden. Auf aktuelle Bedarfe wird ggf. im Internetauftritt des Ministeriums unter der Rubrik Stellenmarkt Schule hingewiesen.
 


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