Schulwegsicherung Unfall - Sicherheit - Versicherung Seite drucken

Straenbauliche und straenverkehrsrechtliche Manahmen zur Schulwegsicherung Erlass des Ministeriums fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8.3.2005
Verkehrserziehung und Schulwegsicherung Fundstelle: NBI.MBWFK.Schl.-H.2002, S. 605
Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule  
Tipps zur Auswahl des Schulweges  
Schulwegsicherung - Informationen fr Eltern Broschre des Verkehrstechnischen Institutes der Deutschen Versicherer
http://www.lvw-sh.de/index.html (Landesverkehrswacht)  


Verkehrserziehung und Schulwegsicherung

Runderlass des Ministeriums fr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 12. September 2002 - III 525 - 320.510.13.5.0 - (NBI.MBWFK.Schl.-H.2002, S. 605)

Zur Verkehrserziehung und Schulwegsicherung wird auf Grund des 121 Abs. 4 des Schulgesetzes (SchulG) bestimmt:
Fr die Verkehrserziehung in der Schule gelten schulartbergreifend die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994 zur Verkehrserziehung in der Schule, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt.

Die KMK-Empfehlungen werden als Anlage zu diesem Erlass abgedruckt.

Schulen, Fachberaterinnen und Fachberater, Beauftragte fr Verkehrserziehung der Schulen arbeiten in allen Fragen der Verkehrserziehung mit den Polizeidienststellen, speziell den Polizeiverkehrslehrerinnen oder Polizeiverkehrslehrern der Polizeiinspektionen eng zusammen.

Umfang der Verkehrserziehung

Fr die Verkehrserziehung, die integrativ im Fachunterricht oder fcherbergreifend in geeigneten Projekten erfolgt, sind vorzusehen:

- In den Klassenstufen 1 und 4 je 20 Unterrichtsstunden jhrlich,
- in den Klassenstufen 2 und 3 je 10 Unterrichtsstunden jhrlich,
- in den Klassenstufen 5 und 9 je 20 Unterrichtsstunden jhrlich,
- in den Klassenstufen 6, 7, 8 und 10 je 10 Unterrichtsstunden jhrlich.

In der Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen sowie in den berufsbildenden Schulen erfolgt die Verkehrserziehung orientiert am Erfahrungshorizont der Schlerinnen und Schler projektbezogen oder integrativ im Fachunterricht.

Fachberaterinnen und Fachberater sowie Beauftragte der Schulen fr Verkehrserziehung

Zur Untersttzung der obersten Schulaufsichtsbehrde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung, der Koordinierung der Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater fr Verkehrserziehung und weiterer mit der obersten Schulaufsichtsbehrde abzusprechender Aufgaben, wird von mir eine Landesfachfachberaterin oder ein Landesfachberater fr Verkehrserziehung berufen.

Die Ausschreibung erfolgt im Nachrichtenblatt des MBWFK, Personal- und Sachkosten trgt das Land.

In den Kreisen und kreisfreien Stdten werden von den Schulmtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater fr Verkehrserziehung berufen. Der Beratungsauftrag umfasst die pdagogischen, inhaltlichen und organisatorischen Fragen der schulischen Verkehrserziehung, die Untersttzung der Beauftragten fr Verkehrserziehung der Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie weitere mit den Schulmtern abzusprechende Aufgaben.

Fr Lehrkrfte in ihrem Zustndigkeitsbereich entscheiden die jeweiligen Schulmter ber die Berufung nach Beteiligung der betroffenen Schule. In allen anderen Fllen entscheidet das MBWFK.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter benennt eine Beauftragte oder einen Beauftragten fr Verkehrserziehung, die oder der fr die Koordination der Verkehrserziehung in der Schule zustndig ist. Sie oder er bert die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkrfte und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung und ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner fr die Kreisfachberaterin oder den Kreisfachberater.

Frhradfahren

In den Klassenstufen 1 und 2 ist das motorische Training (Frhradfahren, fahrpraktische bungen im Schonraum) vor dem Hintergrund von zunehmenden Defiziten in der Motorik bei Kindern und hoher Unfallzahlen von Kindern als Radfahrer von besonderem Stellenwert. Es sollte daher in den Unterricht ( z. B. in das Fach Sport) integriert werden.

Schulwegsicherung

Die immer noch hohe Zahl der Verkehrsopfer unter Kindern und Jugendlichen verpflichtet zu gemeinsamen Bemhungen aller, die zur Sicherheit auf den Schulwegen beitragen knnen. Entsprechende Manahmen der Straenverkehrsbehrden, der Polizei sowie der obersten Schulaufsichtsbehrde sind indem Erlass des Ministeriums fr Wirtschaft, Technik und Verkehr vom 18.4.1991 Manahmen zur Schulwegsicherung zusammengefasst. Dieser Erlass kann im Landesbildungsserver eingesehen werden und ist zu beachten.

Schultrger und Schulen werden gebeten, alle ihnen zur Verfgung stehenden Mglichkeiten zu nutzen, um Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. zu vermindern. Hierzu gehrt auch, gemeinsam mit den Straenverkehrsbehrden, der Polizei und den Eltern zu einem geordneten und sicheren Verkehrsablauf an den Schulen beizutragen.

Schulwegplne

Auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses ( 92 Abs.1 Nr. 21 SchulG) fertigt die Schulleiterin oder der Schulleiter in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern, den jeweils zustndigen Polizeidienststellen und den Kommunalbehrden einen Schulwegplan und aktualisiert ihn ggf. jhrlich. Die Erfahrungen von Eltern, Schlerinnen und Schlern sind zu bercksichtigen.

Der Schulwegplan ist den Schlerinnen und Schlern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn und nach Bedarf zu erlutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schlerinnen und Schler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem fr sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.

Verkehrshelfer (Schlerlotsen, Schulweg-, Busbegleiter)

Die Schule untersttzt und frdert die Ausbildung und den Einsatz von Schlerinnen und Schlern sowie Eltern als Verkehrshelfer. Dort, wo es die Verkehrssituation notwendig macht, sollen sie als Schlerlotsen, Schulweg- und Busbegleiter eingesetzt werden.

In-Kraft-Treten

Der Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt der Erlass ber Verkehrsunterricht und Schulwegsicherung vom 13. Mrz 1969 (NBl. KM. Schl.-H. S. 70) in der Fassung des Erlasses vom 25. Juni 1991 (NBl. MBWJK. Schl.-H. S. 307) auer Kraft.

In Vertretung

Dr. Ralf Stegner

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Sekretariat der Stndigen Konferenz der Kultusminister der Lnder in der Bundesrepublik Deutschland

Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994

Vorbemerkung

Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen.
Die Ausweitung und Verdichtung des Straenverkehrs hat sich zu einem zentralen gesellschaftlichen Problembereich entwickelt, der das alltgliche Leben und das Verhalten der Menschen immer strker beeinflusst. Mobilitt im Straenverkehr ist mit hohen Unfallzahlen und zunehmender Aggressivitt von Verkehrsteilnehmern ebenso verbunden wie mit Luftverschmutzung, Lrm und wachsendem Flchenverbrauch.
Fr ein generelles Umdenken und zur Entwicklung von Alternativen sind Einstellungen und Verhaltensweisen erforderlich, die auch das schulische Lernen betreffen. Die Kultusministerkonferenz hat daher ihre "Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule" aus dem Jahre 1972 neu akzentuiert.

1. Aufgaben und Ziele
Schlerinnen und Schler nehmen - mit zunehmendem Alter umso intensiver und differenzierter - am Verkehrsgeschehen teil. Die Schule muss es sich daher zur Aufgabe machen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die fr reflektierte Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Fhigkeiten und Haltungen zu frdern. Verkehrserziehung beschrnkt sich nicht nur auf das Verhalten von Schlerinnen und Schlern und auf ihre Anpassung an bestehende Verkehrsverhltnisse; sie schliet vielmehr auch die kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des gegenwrtigen Verkehrs und seiner knftigen Gestaltung ein.
Verkehrserziehung in der Schule leistet insofern Beitrge gleichermaen zur Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und Gesundheitserziehung.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung
Sicherheitserziehung umfasst alle pdagogischen Manahmen, die Kinder und Jugendliche in die Lage versetzen, mit Gefahren in ihrer Lebensumwelt umzugehen und sich fr Unfallverhtung einzusetzen.
Aufgabe der schulischen Verkehrserziehung als Sicherheitserziehung ist es daher, Schlerinnen und Schlern alle jene Qualifikationen zu vermitteln, die sie fr ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straenverkehr bentigen.
Um sicherheitsbewusst handeln zu knnen, mssen Schlerinnen und Schler motiviert und befhigt werden, Gefahren im Straenverkehr zu erkennen und zu beurteilen, zu bewltigen oder zu meiden, fr deren Beseitigung zu sorgen sowie sich nach Verkehrsunfllen angemessen zu verhalten.
Dies geschieht u. a. durch Erwerb von Erfahrungen in bungssituationen, Anwenden von Regeln, Frderung der Psychomotorik und des Reaktionsvermgens sowie durch Aufbau eines flexiblen, situationsbezogenen und vorausschauenden Verhaltens.

Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung
Schlerinnen und Schler erleben hufig das vermeintliche Recht des Strkeren Im Verkehr, rcksichtsloses und aggressives Verhalten auf der Strae und die Dominanz motorisierter Verkehrsteilnehmer. Die Schlerinnen und Schler sollen die Teilnahme am Straenverkehr jedoch als ein auf Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln verstehen lernen. Soziales Miteinander im Verkehr kann nicht auf das Befolgen von "Verkehrsregeln" reduziert werden, es erfordert vielmehr situationsorientiertes flexibles Verhalten, Mitverantwortung, Rcksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Handlungen anderer.
Auch die Kenntnis psychischer Faktoren bei der Teilnahme am Straenverkehr ist wichtig. Die Schlerinnen und Schler sollen sich u.a. mit Aggression, Stress, Raserei, Drngelei, Regelverletzungen und Rcksichtslosigkeit auseinandersetzen.
Ziel der Verkehrserziehung als Sozialerziehung ist es, dass sich Schlerinnen und Schler mitverantwortlich und rcksichtsvoll verhalten und auf diese Weise auch zu einer Humanisierung des Straenverkehrs beitragen. Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung
Wegen der Bedeutung von Umweltfragen und eines vernderten Umweltbewusstseins bei Schlerinnen und Schlern mu die Schule die Thematik "Umwelt und Verkehr" aufgreifen..
Die Schlerinnen und Schler sollen verschiedene Faktoren von Umweltbelastungen und -zerstrungen durch den Verkehr kennen, sie sollen sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem der Erwachsenen als Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum bestehenden Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung entwickeln. Dies bedeutet z.B., begrndete Entscheidungen bei der Wahl der Verkehrsmittel zu treffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen, konkrete Vorschlge zur Gestaltung der Verkehrssituation im unmittelbaren Wohn- und Schulumfeld zu machen und Fragen der Verkehrsplanung und der Verkehrspolitik zu errtern.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung
Gesundheitserziehung zielt generell auf eine gesundheitsbewusste Lebensfhrung von Schlerinnen und Schlern. In Teilbereichen ergeben sich Berhrungspunkte zwischen Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung, z.B. Lrm- und Stressvermeidung im Straenverkehr, Stressbewltigung, Schulweg ohne Auto oder Radfahren als Bewegungstraining.

2. Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang
Verkehrserziehung als schulische Aufgabe erfordert, in allen Schulstufen und -arten Themen aus dem. Gegenstandsbereich Verkehr in die Lehrplne aufzunehmen; dafr kommen zahlreiche Unterrichtsfcher in Betracht. ber den Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation (z. B. Projekte) praktiziert werden, um fcherbergreifende Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln.
Im Primarbereich Ist Verkehrserziehung weitgehend durch personale Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schlerinnen und Schler bestimmt.
Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an Schlerinnen und Schler als Fugnger und Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses und der ffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten Personenkraftwagen gestellt werden.
Die Grundlage der Verkehrserziehung im Primarbereich ist eine umfassende psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermgen fordert.
Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schlerinnen und Schler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem Schulweg ben.
Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung im Primarbereich ist die Radfahrausbildung.
Neben dem Unterricht in der Klasse - besonders im Sachunterricht und im Sport - sind u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation mglich: bungen zur Wahrnehmung und Motorik, Verkehrsbeobachtung, Besichtigung und Erkundung, Besuch von/ bei Fachleuten, Fahrrad-Parcours, Fahrt mit ffentlichen Verkehrsmitteln.
Lernorte sind folglich Klassenraum, Sportsttten, Schulhof, Jugendverkehrsschule und besonders auch die realen , Verkehrssituationen im Umfeld von Schule und Wohnung.

Die Verkehrserziehung im Primarbereich bentigt die Zusammenarbeit mit Eltern und Polizei.

In den Jahrgangsstufen 1 und 4 sollen etwa je 20 Stunden im Jahr, in den Jahrgangsstufen 2.und 3 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen werden.
Im Sekundarbereich 1 wendet sich Verkehrserziehung an Schlerinnen und Schler in einer Altersstufe, in der die , Lebensgestaltung in erheblichem Umfang von der Teilnahme am Straenverkehr geprgt Ist. Sie nehmen hufig ber weitere Entfernungen am Verkehr teil; die Wahl der Verkehrsmittel wird zunehmend differenzierter. Eine entwicklungsbedingte Neigung zu Regelverletzungen und riskanten Verhaltensweisen zeigt sich auch im Straenverkehr. Bei Kindern und Jugendlichen wchst zugleich auch das Interesse an sozialen, kologischen, konomischen und technischen Problemen.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen umrissen, die auf ein sicheres und verantwortungsbewusstes Rad- und Mofafahren in unterschiedlichen Verkehrssituationen, auf eine mglichst rational geleitete Auswahl der Verkehrsmittel und -wege, auf die fr die Teilnahme am Verkehr notwendigen rechtlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Kenntnisse und auf Einsichten in grundlegende verkehrspolitische Fragestellungen zielen.
Die Schule, deren Unterricht in dieser Altersstufe berwiegend fachlich strukturiert ist, muss in der Verkehrserziehung auch fachbergreifende Aufgabenstellungen anbieten. Neben dem Fachunterricht kommen deshalb u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation in Betracht: fcherbergreifendes Projekt, Projekttag und -woche, Jahresarbeit, Planung und Durchfhrung einer Fahrt, Lehrgang, Erkundung, Expertenbefragung, Wettbewerb, Schlerlotsendienst, Partnerschaft z.B. mit Seniorenheim /Behinderteneinrichtung. Lernorte, sind neben dem Klassen- und Fachraum z.B. auch der ffentliche Verkehrsraum, Verkehrsgericht, Polizeirevier, Verkehrsbetrieb oder Gemeinderat.
In den Jahrgangsstufen 5 und 9 sollen etwa 20 Stunden im Jahr, in den Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 10 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen werden.,
Im Sekundarbereich 11 richtet sich Verkehrserziehung an Jugendliche und junge Erwachsene, von denen viele neben dem Fahrrad auch ein motorisiertes Fahrzeug benutzen. Fahrten mehrerer Personen in einem Personenwagen und Gruppenfahrten mit mehreren Fahrzeugen gehren verbreitet zum Gemeinschaftsleben dieser Altersstufe, die generell die Verkehrsteilnahme als Teil einer individuellen freien Lebensgestaltung sieht.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen bestimmt, die ber ein vertieftes Verstndnis fr verkehrswissenschaftliche Fragestellungen den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen helfen, eigenverantwortlich, umweltbewusst und sicherheitsbewusst am Straenverkehr teilzunehmen. Dazu eignen sich u.a. folgende Fragestellungen: physikalisch-technische (Brems- und Anhaltewege, Fliehkrfte, Aquaplaning), verkehrsmedizinische (Alkohol, Drogen), psychologische (Aggressionen, Imponiergehabe), kologische (Schadstoffe, Tempolimit), konomische (Gterverkehr, Transportmittel), rechtliche (Haftung, Versicherung) und philosophische (Verantwortung, Leben) Themen.
In allen beruflichen Schulen sind Verkehrserziehung und Unfallverhtung Bestandteil der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit.
Neben dem Fachunterricht bieten sich u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation an: Projekt, Studienfahrt, Wettbewerb. Lernorte sind neben dem Klassen- und Fachraum z.B. auch Beratungsstellen, wissenschaftliche Labore, Werksttten, Gerichte, Polizeidienststellen, Reha-Kliniken und Verkehrsbungspltze.

3. Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
Qualifizierter Unterricht in Verkehrserziehung erfordert die Aufnahme entsprechender Inhalte in die Lehrerausbildung. Im Laufe ihrer Ausbildung sollen die Lehramtsstudierenden die Mglichkeit erhalten, an mindestens einer verkehrspdagogischen Veranstaltung teilzunehmen. Im Vorbereitungsdienst sind Themen der Verkehrserziehung verpflichtend zu behandeln. Verkehrserziehung kann insoweit Gegenstand der Zweiten Staatsprfung sein.
Lehrerfortbildung hat vorrangig die Aufgabe, das Verstndnis fr den integrativen Ansatz der Verkehrserziehung im Sinne von Sicherheits-, Sozial-, Umwett- und Gesundheitserziehung zu vermitteln, neue Erkenntnisse und Entwicklungen vorzustellen und geeignete Methoden und Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation fr die Verkehrserziehung aufzuzeigen.
Zentrale Fortbildungsseminare richten sich primr an jene Lehrerinnen und Lehrer, die als Multiplikatoren Wachberater, Verkehrserziehungsbeauftragte an Schulen in der regionalen Lehrerfortbildung ttig sind und die ihrerseits Lehrerinnen und Lehrer in allen Schularten erreichen. Ferner werden Schulaufsichtsbeamte, Schulleiter und Klassenlehrer mit Aufgaben und Zielen der Verkehrserziehung sowie mit Methoden und Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation vertraut gemacht.

4. Zusammenarbeit der Schule mit auerschulischen Einrichtungen
Zur Ausgestaltung der Verkehrserziehung bieten auerschulische Einrichtungen (z. B. Behrden, Verbnde, Vereine und Firmen), die grtenteils im Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammengeschlossen sind, Hilfen an. Mit der Deutschen Verkehrswacht und ihren Untergliederungen besteht eine enge Zusammenarbeit (Schlerlotsen, Unterhaltung von Jugendverkehrsschulen, Herausgabe von Unterrichtsmaterialien). Unfallhilfsdienste vermitteln Kurse in Erster Hilfe und zu Sofortmanahmen bei Unfllen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei bezieht sich in der Regel auf die Schwerpunkte Schulwegplanung, Schulwegsicherheit, Radfahrausbildung und die Ausbildung von Schlerlotsen. Sie erstreckt sich darber hinaus auf verkehrspolizeiliche Beratung bei Unterrichtsvorhaben und auf die Zusammenarbeit mit Fachberatern; sie ist in allen Schulstufen und Schularten zu pflegen und auszubauen.

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Tipps zur Auswahl des Schulweges

- Suchen Sie anhand des Stadtplanes zunchst denjenigen Geh-/Radweg zur Schule aus, der Ihnen und Ihren Kindern am besten gefllt. Dabei sollten Sie die blichen Gewohnheiten Ihrer Kinder mit bercksichtigen, wie zum Beispiel an einer bestimmten Stelle Freunde zu treffen, um dann gemeinsam zur Schule zu gehen bzw. zu fahren.

- Schauen Sie als nchstes, ob und welche Gefahrenstellen der Weg mit sich bringt. Diese sollten bei der endgltigen Streckenfestlegung mglichst umgangen werden. Ist dies nicht mglich, so machen Sie sich ein genaues Bild von den Gefahrenstellen und besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es am sichersten diese Stelle passieren kann:

- In einigen Fllen wird es notwendig sein, fr den Hinweg zur Schule und fr den Rckweg getrennte Wege auszuwhlen, da eine Reihe von Gefahren davon abhngig sind, aus welcher Richtung die Kinder kommen.

- Die endgltige Festlegung des besten und sichersten Weges bedeutet fast immer eine Verlngerung des Schulweges. Erklren Sie Ihrem Kind, da seine Sicherheit wichtiger ist als die Schnelligkeit, mit der es zur Schule kommt.

- Planen Sie und Ihr Kind gengend Zeit fr den Schulweg ein!
Es empfiehlt sich, die Strecke gemeinsam abzufahren bzw. zu gehen und die Fahr-/Gehzeit unter mglichst ungnstigen Bedingungen zu ermitteln.

- Verzichten Sie mglichst darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. Sie nehmen ihm damit die Mglichkeit, frhzeitig ein verkehrssicheres Verhalten zu erlernen.

- Sollten Sie Ihr Kind gelegentlich doch mit dem Auto zur Schule bringen, fahren Sie im nheren Umfeld der Schule besonders umsichtig und besonnen. Parken Sie nicht auf Geh- und Radwegen oder in Halteverboten vor der Schule.

- Da es das verkehrsgerechte Kind nie geben wird, mssen sich alle verantwortungsbewuten Erwachsenen im Verkehr kindgerecht verhalten.

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Merkblatt des Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Kiel


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