
Verkehrserziehung und
Schulwegsicherung
Runderlass des Ministeriums fr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein vom 12. September 2002 - III 525 -
320.510.13.5.0 - (NBI.MBWFK.Schl.-H.2002, S. 605)
Zur Verkehrserziehung und Schulwegsicherung wird auf Grund des
121 Abs. 4
des Schulgesetzes (SchulG) bestimmt:
Fr die Verkehrserziehung in der Schule gelten schulartbergreifend die
Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom
17.06.1994 zur Verkehrserziehung in der Schule, soweit dieser Erlass nichts
anderes bestimmt.
Die KMK-Empfehlungen werden als
Anlage zu diesem Erlass abgedruckt.
Schulen, Fachberaterinnen und Fachberater, Beauftragte fr Verkehrserziehung
der Schulen arbeiten in allen Fragen der Verkehrserziehung mit den
Polizeidienststellen, speziell den Polizeiverkehrslehrerinnen oder
Polizeiverkehrslehrern der Polizeiinspektionen eng zusammen.
Umfang der Verkehrserziehung
Fr die Verkehrserziehung, die integrativ im Fachunterricht oder
fcherbergreifend in geeigneten Projekten erfolgt, sind vorzusehen:
- In den Klassenstufen 1 und 4 je 20 Unterrichtsstunden jhrlich,
- in den Klassenstufen 2 und 3 je 10 Unterrichtsstunden jhrlich,
- in den Klassenstufen 5 und 9 je 20 Unterrichtsstunden jhrlich,
- in den Klassenstufen 6, 7, 8 und 10 je 10 Unterrichtsstunden jhrlich.
In der Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen sowie in den
berufsbildenden Schulen erfolgt die Verkehrserziehung orientiert am
Erfahrungshorizont der Schlerinnen und Schler projektbezogen oder
integrativ im Fachunterricht.
Fachberaterinnen und Fachberater sowie Beauftragte der Schulen fr
Verkehrserziehung
Zur Untersttzung der obersten Schulaufsichtsbehrde in allen Fragen der
schulischen Verkehrserziehung, der Koordinierung der Arbeit der
Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater fr Verkehrserziehung und
weiterer mit der obersten Schulaufsichtsbehrde abzusprechender Aufgaben,
wird von mir eine Landesfachfachberaterin oder ein Landesfachberater fr
Verkehrserziehung berufen.
Die Ausschreibung erfolgt im Nachrichtenblatt des MBWFK, Personal- und
Sachkosten trgt das Land.
In den Kreisen und kreisfreien Stdten werden von den Schulmtern jeweils
eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater fr Verkehrserziehung
berufen. Der Beratungsauftrag umfasst die pdagogischen, inhaltlichen und
organisatorischen Fragen der schulischen Verkehrserziehung, die
Untersttzung der Beauftragten fr Verkehrserziehung der Schulen bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie weitere mit den Schulmtern abzusprechende
Aufgaben.
Fr Lehrkrfte in ihrem Zustndigkeitsbereich entscheiden die jeweiligen
Schulmter ber die Berufung nach Beteiligung der betroffenen Schule. In
allen anderen Fllen entscheidet das MBWFK.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter benennt eine Beauftragte oder einen
Beauftragten fr Verkehrserziehung, die oder der fr die Koordination der
Verkehrserziehung in der Schule zustndig ist. Sie oder er bert die
Schulleitung, Konferenzen, Lehrkrfte und Erziehungsberechtigten in allen
Angelegenheiten der Verkehrserziehung und ist Ansprechpartnerin oder
Ansprechpartner fr die Kreisfachberaterin oder den Kreisfachberater.
Frhradfahren
In den Klassenstufen 1 und 2 ist das motorische Training (Frhradfahren,
fahrpraktische bungen im Schonraum) vor dem Hintergrund von zunehmenden
Defiziten in der Motorik bei Kindern und hoher Unfallzahlen von Kindern als
Radfahrer von besonderem Stellenwert. Es sollte daher in den Unterricht ( z.
B. in das Fach Sport) integriert werden.
Schulwegsicherung
Die immer noch hohe Zahl der Verkehrsopfer unter Kindern und Jugendlichen
verpflichtet zu gemeinsamen Bemhungen aller, die zur Sicherheit auf den
Schulwegen beitragen knnen. Entsprechende Manahmen der
Straenverkehrsbehrden, der Polizei sowie der obersten
Schulaufsichtsbehrde sind indem
Erlass des Ministeriums fr Wirtschaft,
Technik und Verkehr vom 18.4.1991 Manahmen zur Schulwegsicherung
zusammengefasst. Dieser Erlass kann im Landesbildungsserver eingesehen
werden und ist zu beachten.
Schultrger und Schulen werden gebeten, alle ihnen zur Verfgung stehenden
Mglichkeiten zu nutzen, um Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. zu
vermindern. Hierzu gehrt auch, gemeinsam mit den Straenverkehrsbehrden,
der Polizei und den Eltern zu einem geordneten und sicheren Verkehrsablauf
an den Schulen beizutragen.
Schulwegplne
Auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses ( 92 Abs.1 Nr. 21 SchulG)
fertigt die Schulleiterin oder der Schulleiter in Zusammenarbeit mit dem
Schulelternbeirat, den Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern, den jeweils
zustndigen Polizeidienststellen und den Kommunalbehrden einen Schulwegplan
und aktualisiert ihn ggf. jhrlich. Die Erfahrungen von Eltern, Schlerinnen
und Schlern sind zu bercksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schlerinnen und Schlern sowie den Eltern zum
Schuljahresbeginn und nach Bedarf zu erlutern und auch zum Gegenstand von
Elternversammlungen zu machen. Die Schlerinnen und Schler der
Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem fr sie sicheren Schulweg
und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.
Verkehrshelfer (Schlerlotsen, Schulweg-, Busbegleiter)
Die Schule untersttzt und frdert die Ausbildung und den Einsatz von
Schlerinnen und Schlern sowie Eltern als Verkehrshelfer. Dort, wo es die
Verkehrssituation notwendig macht, sollen sie als Schlerlotsen, Schulweg-
und Busbegleiter eingesetzt werden.
In-Kraft-Treten
Der Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft. Zum gleichen
Zeitpunkt tritt der Erlass ber Verkehrsunterricht und Schulwegsicherung
vom 13. Mrz 1969 (NBl. KM. Schl.-H. S. 70) in der Fassung des Erlasses vom
25. Juni 1991 (NBl. MBWJK. Schl.-H. S. 307) auer Kraft.
In Vertretung
Dr. Ralf Stegner |
nach oben
Sekretariat der Stndigen Konferenz der Kultusminister der Lnder
in der Bundesrepublik Deutschland
Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994
Vorbemerkung
Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und
Erziehungsauftrags zugewiesen.
Die Ausweitung und Verdichtung des Straenverkehrs hat sich zu einem
zentralen gesellschaftlichen Problembereich entwickelt, der das alltgliche
Leben und das Verhalten der Menschen immer strker beeinflusst. Mobilitt im
Straenverkehr ist mit hohen Unfallzahlen und zunehmender Aggressivitt von
Verkehrsteilnehmern ebenso verbunden wie mit Luftverschmutzung, Lrm und
wachsendem Flchenverbrauch.
Fr ein generelles Umdenken und zur Entwicklung von Alternativen sind
Einstellungen und Verhaltensweisen erforderlich, die auch das schulische
Lernen betreffen. Die Kultusministerkonferenz hat daher ihre "Empfehlung zur
Verkehrserziehung in der Schule" aus dem Jahre 1972 neu akzentuiert.
1. Aufgaben und Ziele
Schlerinnen und Schler nehmen - mit zunehmendem Alter umso intensiver und
differenzierter - am Verkehrsgeschehen teil. Die Schule muss es sich daher
zur Aufgabe machen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die fr
reflektierte Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen
Fhigkeiten und Haltungen zu frdern. Verkehrserziehung beschrnkt sich
nicht nur auf das Verhalten von Schlerinnen und Schlern und auf ihre
Anpassung an bestehende Verkehrsverhltnisse; sie schliet vielmehr auch die
kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des
gegenwrtigen Verkehrs und seiner knftigen Gestaltung ein.
Verkehrserziehung in der Schule leistet insofern Beitrge gleichermaen zur
Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und
Gesundheitserziehung.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung
Sicherheitserziehung umfasst alle pdagogischen Manahmen, die Kinder und
Jugendliche in die Lage versetzen, mit Gefahren in ihrer Lebensumwelt
umzugehen und sich fr Unfallverhtung einzusetzen.
Aufgabe der schulischen Verkehrserziehung als Sicherheitserziehung ist es
daher, Schlerinnen und Schlern alle jene Qualifikationen zu vermitteln,
die sie fr ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straenverkehr bentigen.
Um sicherheitsbewusst handeln zu knnen, mssen Schlerinnen und Schler
motiviert und befhigt werden, Gefahren im Straenverkehr zu erkennen und zu
beurteilen, zu bewltigen oder zu meiden, fr deren Beseitigung zu sorgen
sowie sich nach Verkehrsunfllen angemessen zu verhalten.
Dies geschieht u. a. durch Erwerb von Erfahrungen in bungssituationen,
Anwenden von Regeln, Frderung der Psychomotorik und des Reaktionsvermgens
sowie durch Aufbau eines flexiblen, situationsbezogenen und vorausschauenden
Verhaltens.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung
Schlerinnen und Schler erleben hufig das vermeintliche Recht des
Strkeren Im Verkehr, rcksichtsloses und aggressives Verhalten auf der
Strae und die Dominanz motorisierter Verkehrsteilnehmer. Die Schlerinnen
und Schler sollen die Teilnahme am Straenverkehr jedoch als ein auf
Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln verstehen lernen. Soziales
Miteinander im Verkehr kann nicht auf das Befolgen von "Verkehrsregeln"
reduziert werden, es erfordert vielmehr situationsorientiertes flexibles
Verhalten, Mitverantwortung, Rcksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie
die Antizipation der Handlungen anderer.
Auch die Kenntnis psychischer Faktoren bei der Teilnahme am Straenverkehr
ist wichtig. Die Schlerinnen und Schler sollen sich u.a. mit Aggression,
Stress, Raserei, Drngelei, Regelverletzungen und Rcksichtslosigkeit
auseinandersetzen.
Ziel der Verkehrserziehung als Sozialerziehung ist es, dass sich
Schlerinnen und Schler mitverantwortlich und rcksichtsvoll verhalten und
auf diese Weise auch zu einer Humanisierung des Straenverkehrs beitragen.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung
Wegen der Bedeutung von Umweltfragen und eines vernderten
Umweltbewusstseins bei Schlerinnen und Schlern mu die Schule die Thematik
"Umwelt und Verkehr" aufgreifen..
Die Schlerinnen und Schler sollen verschiedene Faktoren von
Umweltbelastungen und -zerstrungen durch den Verkehr kennen, sie sollen
sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem der Erwachsenen als
Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum
bestehenden Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung entwickeln. Dies
bedeutet z.B., begrndete Entscheidungen bei der Wahl der Verkehrsmittel zu
treffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen, konkrete Vorschlge zur
Gestaltung der Verkehrssituation im unmittelbaren Wohn- und Schulumfeld zu
machen und Fragen der Verkehrsplanung und der Verkehrspolitik zu errtern.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung
Gesundheitserziehung zielt generell auf eine gesundheitsbewusste
Lebensfhrung von Schlerinnen und Schlern. In Teilbereichen ergeben sich
Berhrungspunkte zwischen Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung, z.B.
Lrm- und Stressvermeidung im Straenverkehr, Stressbewltigung, Schulweg
ohne Auto oder Radfahren als Bewegungstraining.
2. Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang
Verkehrserziehung als schulische Aufgabe erfordert, in allen Schulstufen und
-arten Themen aus dem. Gegenstandsbereich Verkehr in die Lehrplne
aufzunehmen; dafr kommen zahlreiche Unterrichtsfcher in Betracht. ber den
Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern-
und Unterrichtsorganisation (z. B. Projekte) praktiziert werden, um
fcherbergreifende Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln.
Im Primarbereich Ist Verkehrserziehung weitgehend durch personale
Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schlerinnen und
Schler bestimmt.
Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an
Schlerinnen und Schler als Fugnger und Radfahrer, bei der Benutzung des
Schulbusses und der ffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im
privaten Personenkraftwagen gestellt werden.
Die Grundlage der Verkehrserziehung im Primarbereich ist eine umfassende
psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs-
und Reaktionsvermgen fordert.
Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schlerinnen und
Schler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem
Schulweg ben.
Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung im Primarbereich ist die
Radfahrausbildung.
Neben dem Unterricht in der Klasse - besonders im Sachunterricht und im
Sport - sind u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation
mglich: bungen zur Wahrnehmung und Motorik, Verkehrsbeobachtung,
Besichtigung und Erkundung, Besuch von/ bei
Fachleuten, Fahrrad-Parcours, Fahrt mit ffentlichen Verkehrsmitteln.
Lernorte sind folglich Klassenraum, Sportsttten, Schulhof,
Jugendverkehrsschule und besonders auch die realen , Verkehrssituationen im
Umfeld von Schule und Wohnung.
Die Verkehrserziehung im Primarbereich bentigt die Zusammenarbeit mit
Eltern und Polizei.
In den Jahrgangsstufen 1 und 4 sollen etwa je 20 Stunden im Jahr, in den
Jahrgangsstufen 2.und 3 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen werden.
Im Sekundarbereich 1 wendet sich Verkehrserziehung an Schlerinnen und
Schler in einer Altersstufe, in der die , Lebensgestaltung in erheblichem
Umfang von der Teilnahme am Straenverkehr geprgt Ist. Sie nehmen hufig
ber weitere Entfernungen am Verkehr teil; die Wahl der Verkehrsmittel wird
zunehmend differenzierter. Eine entwicklungsbedingte Neigung zu
Regelverletzungen und riskanten Verhaltensweisen zeigt sich auch im
Straenverkehr. Bei Kindern und Jugendlichen wchst zugleich auch das
Interesse an sozialen, kologischen, konomischen und technischen Problemen.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen umrissen, die auf ein sicheres und
verantwortungsbewusstes Rad- und Mofafahren in unterschiedlichen
Verkehrssituationen, auf eine mglichst rational geleitete Auswahl der
Verkehrsmittel und -wege, auf die fr die Teilnahme am Verkehr notwendigen
rechtlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Kenntnisse und
auf Einsichten in grundlegende verkehrspolitische Fragestellungen zielen.
Die Schule, deren Unterricht in dieser Altersstufe berwiegend fachlich
strukturiert ist, muss in der Verkehrserziehung auch fachbergreifende
Aufgabenstellungen anbieten. Neben dem Fachunterricht kommen deshalb u. a.
folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation in Betracht:
fcherbergreifendes Projekt, Projekttag und -woche, Jahresarbeit, Planung
und Durchfhrung einer Fahrt, Lehrgang, Erkundung, Expertenbefragung,
Wettbewerb, Schlerlotsendienst, Partnerschaft z.B. mit Seniorenheim
/Behinderteneinrichtung. Lernorte, sind neben dem Klassen- und Fachraum z.B.
auch der ffentliche Verkehrsraum, Verkehrsgericht, Polizeirevier,
Verkehrsbetrieb oder Gemeinderat.
In den Jahrgangsstufen 5 und 9 sollen etwa 20 Stunden im Jahr, in den
Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 10 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen
werden.,
Im Sekundarbereich 11 richtet sich Verkehrserziehung an Jugendliche und
junge Erwachsene, von denen viele neben dem Fahrrad auch ein motorisiertes
Fahrzeug benutzen. Fahrten mehrerer Personen in einem Personenwagen und
Gruppenfahrten mit mehreren Fahrzeugen gehren verbreitet zum
Gemeinschaftsleben dieser Altersstufe, die generell die Verkehrsteilnahme
als Teil einer individuellen freien Lebensgestaltung sieht.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen bestimmt, die ber ein vertieftes
Verstndnis fr verkehrswissenschaftliche Fragestellungen den Jugendlichen
und den jungen Erwachsenen helfen, eigenverantwortlich, umweltbewusst und
sicherheitsbewusst am Straenverkehr teilzunehmen. Dazu eignen sich u.a.
folgende Fragestellungen: physikalisch-technische (Brems- und Anhaltewege,
Fliehkrfte, Aquaplaning), verkehrsmedizinische (Alkohol, Drogen),
psychologische (Aggressionen, Imponiergehabe), kologische (Schadstoffe,
Tempolimit), konomische (Gterverkehr, Transportmittel), rechtliche
(Haftung, Versicherung) und philosophische (Verantwortung, Leben) Themen.
In allen beruflichen Schulen sind Verkehrserziehung und Unfallverhtung
Bestandteil der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit.
Neben dem Fachunterricht bieten sich u. a. folgende Formen der Lern- und
Unterrichtsorganisation an: Projekt, Studienfahrt, Wettbewerb. Lernorte sind
neben dem Klassen- und Fachraum z.B. auch Beratungsstellen,
wissenschaftliche Labore, Werksttten, Gerichte, Polizeidienststellen,
Reha-Kliniken und Verkehrsbungspltze.
3. Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
Qualifizierter Unterricht in Verkehrserziehung erfordert die Aufnahme
entsprechender Inhalte in die Lehrerausbildung. Im Laufe ihrer Ausbildung
sollen die Lehramtsstudierenden die Mglichkeit erhalten, an mindestens
einer verkehrspdagogischen Veranstaltung teilzunehmen. Im
Vorbereitungsdienst sind Themen der Verkehrserziehung verpflichtend zu
behandeln. Verkehrserziehung kann insoweit Gegenstand der Zweiten
Staatsprfung sein.
Lehrerfortbildung hat vorrangig die Aufgabe, das Verstndnis fr den
integrativen Ansatz der Verkehrserziehung im Sinne von Sicherheits-,
Sozial-, Umwett- und Gesundheitserziehung zu vermitteln, neue Erkenntnisse
und Entwicklungen vorzustellen und geeignete Methoden und Formen der Lern-
und Unterrichtsorganisation fr die Verkehrserziehung aufzuzeigen.
Zentrale Fortbildungsseminare richten sich primr an jene Lehrerinnen und
Lehrer, die als Multiplikatoren Wachberater, Verkehrserziehungsbeauftragte
an Schulen in der regionalen Lehrerfortbildung ttig sind und die ihrerseits
Lehrerinnen und Lehrer in allen Schularten erreichen. Ferner werden
Schulaufsichtsbeamte, Schulleiter und Klassenlehrer mit Aufgaben und Zielen
der Verkehrserziehung sowie mit Methoden und Formen der Lern- und
Unterrichtsorganisation vertraut gemacht.
4. Zusammenarbeit der Schule mit auerschulischen Einrichtungen
Zur Ausgestaltung der Verkehrserziehung bieten auerschulische Einrichtungen
(z. B. Behrden, Verbnde, Vereine und Firmen), die grtenteils im
Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammengeschlossen sind, Hilfen an.
Mit der Deutschen Verkehrswacht und ihren Untergliederungen besteht eine
enge Zusammenarbeit (Schlerlotsen, Unterhaltung von Jugendverkehrsschulen,
Herausgabe von Unterrichtsmaterialien). Unfallhilfsdienste vermitteln Kurse
in Erster Hilfe und zu Sofortmanahmen bei Unfllen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei bezieht sich in der Regel auf
die Schwerpunkte Schulwegplanung, Schulwegsicherheit, Radfahrausbildung und
die Ausbildung von Schlerlotsen. Sie erstreckt sich darber hinaus auf
verkehrspolizeiliche Beratung bei Unterrichtsvorhaben und auf die
Zusammenarbeit mit Fachberatern; sie ist in allen Schulstufen und Schularten
zu pflegen und auszubauen. |
nach oben
Tipps zur Auswahl des Schulweges
- Suchen Sie anhand des Stadtplanes zunchst denjenigen Geh-/Radweg zur Schule aus, der
Ihnen und Ihren Kindern am besten gefllt. Dabei sollten Sie die blichen Gewohnheiten
Ihrer Kinder mit bercksichtigen, wie zum Beispiel an einer bestimmten Stelle Freunde zu
treffen, um dann gemeinsam zur Schule zu gehen bzw. zu fahren.
- Schauen Sie als nchstes, ob und welche Gefahrenstellen der Weg mit sich bringt. Diese
sollten bei der endgltigen Streckenfestlegung mglichst umgangen werden. Ist dies nicht
mglich, so machen Sie sich ein genaues Bild von den Gefahrenstellen und besprechen Sie
mit Ihrem Kind, wie es am sichersten diese Stelle passieren kann:
- In einigen Fllen wird es notwendig sein, fr den Hinweg zur Schule und fr den
Rckweg getrennte Wege auszuwhlen, da eine Reihe von Gefahren davon abhngig sind, aus
welcher Richtung die Kinder kommen.
- Die endgltige Festlegung des besten und sichersten Weges bedeutet fast immer eine
Verlngerung des Schulweges. Erklren Sie Ihrem Kind, da seine Sicherheit wichtiger
ist als die Schnelligkeit, mit der es zur Schule kommt.
- Planen Sie und Ihr Kind gengend Zeit fr den Schulweg ein!
Es empfiehlt sich, die Strecke gemeinsam abzufahren bzw. zu gehen und die Fahr-/Gehzeit
unter mglichst ungnstigen Bedingungen zu ermitteln.
- Verzichten Sie mglichst darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. Sie
nehmen ihm damit die Mglichkeit, frhzeitig ein verkehrssicheres Verhalten zu erlernen.
- Sollten Sie Ihr Kind gelegentlich doch mit dem Auto zur Schule bringen, fahren Sie im
nheren Umfeld der Schule besonders umsichtig und besonnen. Parken Sie nicht auf Geh- und
Radwegen oder in Halteverboten vor der Schule.
- Da es das verkehrsgerechte Kind nie geben wird, mssen sich alle
verantwortungsbewuten Erwachsenen im Verkehr kindgerecht verhalten.
--------------
Merkblatt des Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Kiel
nach oben
|