Schulportrts

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Erlass ber die Einfhrung von Schulportrts
Erlass des Ministeriums fr Bildung und Frauen vom 1. Juni 2007 - III 34
(NBI. MBF. Schl.-H. 2007 S.191)

1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt fr alle ffentlichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein.

2 Definition
Fr jede ffentliche Schule wird im Internet ein Schulportrt in Form eines einheitlichen Internetauftritts erstellt, in dem auf der Grundlage vorgegebener Inhaltsbereiche und Kriterien wesentliche Informationen zur Arbeit einer Schule verffentlicht werden.

3 Zielsetzung
Schulportrts informieren die ffentlichkeit ber die Angebote und Schwerpunkte einer Schule; sie schaffen Transparenz ber die pdagogische Arbeit, die erzielten Leistungen und untersttzen die Rechenschaftslegung sowie die Qualittsentwicklung einer Schule. Schulportrts frdern und erleichtern darber hinaus die Vergleichbarkeit schulischer Angebote.

4 Verfahren
Die Bereiche und Kriterien fr die in den Schulportrts . verffentlichten Daten werden vom Ministerium fr Bildung und Frauen Schleswig-Holstein festgelegt. Die Einstellung von Daten der jhrlichen Schulstatistik und des Ministeriums fr Bildung und Frauen erfolgt mindestens einmal jhrlich durch das Institut fr Qualittsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH). Die Einstellung, Pflege und Aktualisierung von Daten durch die Schulen erfolgt im Auftrag des Schulleiters oder der Schulleiterin mindestens einmal im Schuljahr.

5 Inhaltsbereiche
In Schulportrts werden Informationen zu folgenden Bereichen schulischer Arbeit verffentlicht:
1. Grunddaten
2. Schlerinnen und Schler
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4. Ausstattung
5. Lehren und Lernen
6. Mitwirkung und Zusammenarbeit
7. Schulentwicklung
8. Schulische Ergebnisse
Grundlage hierfr bilden Daten der jhrlichen Schulstatistik und des Ministeriums fr Bildung und Frauen sowie eigene Daten der Schule.

6 Einfhrung
Die Einfhrung der Schulportrts im Internet erfolgt fr alle Schulen zum 1. Februar 2008. In einer bergangsphase bis zum 31. Januar 2008 knnen Schulen, die ihr Schulportrt erstellen wollen, mit dem IQSH einen Termin zur Eingabe der Daten vereinbaren. Ab dem 1. Februar 2008 ist die Erstellung von Schulportrts fr alle Schulen verbindlich; davon ausgenommen bleiben Schulen, die im Schuljahr 2008/09 in Regional- oder Gemeinschaftsschulen sowie in Regionale Berufsbildungszentren umgewandelt werden. Diese Schulen erstellen ein Schulportrt ein Jahr, nachdem die Umwandlung vollzogen ist.

7 Datenschutz
Personenbezogene Daten von Schlerinnen und Schlern, Lehrkrften oder Eltern drfen nicht ohne eine schriftliche Einwilligung dieser Personen in Schulportrts verffentlicht werden. Die Verffentlichung von Qualittsdaten muss grundstzlich eine konkrete Personenbeziehbarkeit ausschlieen. Daher werden solche Daten nicht verffentlicht, wenn im Kreis der Schulffentlichkeit eine Rckfhrung auf bestimmte Personen nicht auszuschlieen ist.
Daten ber Schulen, die inhaltlich in der Kompetenz des jeweiligen Schultrgers liegen, drfen nur mit dessen Zustimmung verffentlicht werden.

8 Inkrafttreten, Geltungsdauer
Dieser Erlass tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Er tritt am 31. Mai 2012 auer Kraft.

In Vertretung

Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
 

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