Erlass ber die Einfhrung von Schulportrts
Erlass des Ministeriums fr Bildung und Frauen vom 1. Juni 2007 -
III 34
(NBI. MBF. Schl.-H. 2007 S.191)
1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt fr alle ffentlichen Schulen des Landes
Schleswig-Holstein.
2 Definition
Fr jede ffentliche Schule wird im Internet ein Schulportrt in
Form eines einheitlichen Internetauftritts erstellt, in dem auf der
Grundlage vorgegebener Inhaltsbereiche und Kriterien wesentliche
Informationen zur Arbeit einer Schule verffentlicht werden.
3 Zielsetzung
Schulportrts informieren die ffentlichkeit ber die Angebote und
Schwerpunkte einer Schule; sie schaffen Transparenz ber die
pdagogische Arbeit, die erzielten Leistungen und untersttzen die
Rechenschaftslegung sowie die Qualittsentwicklung einer Schule.
Schulportrts frdern und erleichtern darber hinaus die
Vergleichbarkeit schulischer Angebote.
4 Verfahren
Die Bereiche und Kriterien fr die in den Schulportrts .
verffentlichten Daten werden vom Ministerium fr Bildung und Frauen
Schleswig-Holstein festgelegt. Die Einstellung von Daten der
jhrlichen Schulstatistik und des Ministeriums fr Bildung und
Frauen erfolgt mindestens einmal jhrlich durch das Institut fr
Qualittsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH). Die Einstellung,
Pflege und Aktualisierung von Daten durch die Schulen erfolgt im
Auftrag des Schulleiters oder der Schulleiterin mindestens einmal im
Schuljahr.
5 Inhaltsbereiche
In Schulportrts werden Informationen zu folgenden Bereichen
schulischer Arbeit verffentlicht:
1. Grunddaten
2. Schlerinnen und Schler
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4. Ausstattung
5. Lehren und Lernen
6. Mitwirkung und Zusammenarbeit
7. Schulentwicklung
8. Schulische Ergebnisse
Grundlage hierfr bilden Daten der jhrlichen Schulstatistik und des
Ministeriums fr Bildung und Frauen sowie eigene Daten der Schule.
6 Einfhrung
Die Einfhrung der Schulportrts im Internet erfolgt fr alle
Schulen zum 1. Februar 2008. In einer bergangsphase bis zum 31.
Januar 2008 knnen Schulen, die ihr Schulportrt erstellen wollen,
mit dem IQSH einen Termin zur Eingabe der
Daten vereinbaren. Ab dem 1. Februar 2008 ist die Erstellung von
Schulportrts fr alle Schulen verbindlich; davon ausgenommen
bleiben Schulen, die im Schuljahr 2008/09 in Regional- oder
Gemeinschaftsschulen sowie in Regionale Berufsbildungszentren
umgewandelt werden. Diese Schulen erstellen ein Schulportrt ein
Jahr, nachdem die Umwandlung vollzogen ist.
7 Datenschutz
Personenbezogene Daten von Schlerinnen und Schlern, Lehrkrften
oder Eltern drfen nicht ohne eine schriftliche Einwilligung dieser
Personen in Schulportrts verffentlicht werden. Die
Verffentlichung von Qualittsdaten muss grundstzlich eine konkrete
Personenbeziehbarkeit ausschlieen. Daher werden solche Daten nicht
verffentlicht, wenn im Kreis der Schulffentlichkeit eine
Rckfhrung auf bestimmte Personen nicht auszuschlieen ist.
Daten ber Schulen, die inhaltlich in der Kompetenz des jeweiligen
Schultrgers liegen, drfen nur mit dessen Zustimmung verffentlicht
werden.
8 Inkrafttreten,
Geltungsdauer
Dieser Erlass tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Er tritt am 31. Mai
2012 auer Kraft.
In Vertretung
Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
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