Mittlerer Abschluss  

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Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) - Auszug -
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003) Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6. Mai 2004 - III 401 (NBI.MBWFK.Schl.-H.2004, S. 157)

Die Kultusministerkonferenz sieht es als zentrale Aufgabe an, die Qualität schulischer Bildung, die Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse sowie die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu sichern. Bildungsstandards sind hierbei von besonderer Bedeutung. Sie sind Bestandteile eines umfassenden Systems der Qualitätssicherung, das auch Schulentwicklung, interne und externe Evaluation umfasst. Bildungsstandards beschreiben erwartete Lernergebnisse. Ihre Anwendung bietet Hinweise für notwendige Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Bildungsstandards greifen allgemeine Bildungsziele auf und benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe an zentralen Inhalten erworben haben sollen. Sie konzentrieren sich auf Kernbereiche eines Faches. Bildungsstandards formulieren fachliche und fachübergreifende Basisqualifikationen, die für die weitere schulische und berufliche Ausbildung von Bedeutung sind und die anschlussfähiges Lernen ermöglichen.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, Standards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch / Französisch) zu erarbeiten. Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss werden als abschlussbezogene Regelstandards definiert.

Die Standards basieren auf fachspezifisch definierten Kompetenzmodellen, die aus der Erfahrung der Schulpraxis heraus entwickelt wurden. Sie beziehen international anerkannte Standardmodelle - u.a. theoretische Grundlagen der PISA-Studie und den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen - ein.

Die Kultusministerkonferenz vereinbart:

1. Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache werden von den Ländern zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 als Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den Mittleren Schulabschluss übernommen.

2. Die Länder verpflichten sich, die Standards zu implementieren und anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Lehrplanarbeit, die Schulentwicklung und die Lehreraus- und  -fortbildung. Die Länder kommen überein, weitere Aufgabenbeispiele zu entwickeln und in landesweiten bzw. länderübergreifenden Orientierungs- und Vergleichsarbeiten oder in zentralen oder dezentralen Prüfungen festzustellen, in welchem Umfang die Standards erreicht werden. Diese Feststellung kann zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 erfolgen oder auch schon zu einem früheren Zeitpunkt getroffen werden, um Interventionen zu ermöglichen.

3. Die Standards und ihre Einhaltung werden unter Berücksichtigung der Entwicklung

in den Fachwissenschaften, in der Fachdidaktik und in der Schulpraxis durch eine von den Ländern gemeinsam beauftragte wissenschaftliche Einrichtung überprüft und auf der Basis validierter Tests weiter entwickelt.

 

Die Bildungsstandards der KMK für den Mittleren Bildungsabschluss können im Internet unter folgenden Links gelesen bzw. heruntergeladen werden:

Mathematik: http://www.kmk.org/schul/Bildungsstandards/Mathematik_MSA_BS_04-12-2003.pdf

 

Deutsch: http://www.kmk.org/schul/Bildungsstandards/Deutsch_MSA_BS_04-12-03.pdf

 

1. Fremdsprache: http://www.kmk.org/schul/Bildungsstandards/1.Fremdsprache_MSA_BS_04-12-2003.pdf

oder hier in schulrecht-sh herunterladen:  Mathematik  Deutsch  1. Fremdsprache 


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein