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Staatspolitische Erziehung (Landtagsbesuche)

Erl. vom 3. Januar 1955 (NBI. Schl.-H. Schulw. S. 10)

Um den Schülern und Schülerinnen der Abschlußklassen an Haupt- und Realschulen, der Oberstufe der Gymnasien und der Berufs- und Berufsfachschulen einen lebendigen Einblick in die Parlamentsarbeit unseres Landes zu geben, besuchen viele dieser Schulklassen unter der Führung des Klassenlehrers oder des zuständigen Fachlehrers den Landtag.
Ich begrüße diese Landtagsbesuche. Für etwaige Unkosten, die den Schulklassen entstehen, gewährt der Landtagspräsident besondere Zuschüsse. Die Schulklassen können entsprechende Anträge unmittelbar an das Landtagssekretariat Kiel, Landeshaus, richten.
Vor dem Besuch des Landtags ist es angebracht, die Schüler und Schülerinnen in geeigneter Weise ausreichend darauf vorzubereiten. Dazu gehört vor allem eine Einführung in die Grundsätze des Wahlrechts und in die Verfassung unseres Landes (Wählbarkeit und Anzahl der Landtagsabgeordneten, Wahlverfahren, Vorschlagsrecht, Wahlrecht, Dauer der Wahlperiode, Entschädigung der Abgeordneten, Entstehung eines Gesetzes).
Der Landtagspräsident beabsichtigt, entsprechende Druckschriften für die Vorbereitung herauszugeben, die zu gegebener Zeit den Schulen zugänglich gemacht werden. Nur auf Grund solcher sachlichen Vorbereitungen kann der Besuch des Landtags für die Schüler und Schülerinnen die staatspolitische Erziehungs- und Bildungswirkung ausüben, die erstrebt wird.
Ich bitte daher, die Lehrkräfte auf die Notwendigkeit einer solchen Vorbereitung hinzuweisen

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein