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Neue Methoden gegen den Streß
Einsatz von Methoden der Kinesiologie und des Neurolinguistischen Programmierens (NLP) in Schulen und der Lehrerfortbildung

Neue Methoden gegen den Streß
SCHULE AKTUELL, Ausgabe Mai 1996
(NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1996)

Das Institut für Praxis und Theorie in der Schule (IPTS), in Schleswig-Holstein für die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte zuständig, bietet in seinem mehr als 1000 Veranstaltungen umfassenden Fortbildungsprogramm seit einiger Zeit auch einige Seminare an, in denen Methoden vermittelt werden, mit denen zum Beispiel die Konzentrations- und Kommunikationsfähigkeit der Kinder verbessert oder Streßsituationen in der Klasse besser bewältigt werden können.
Dabei werden unter anderem einzelne Übungen vorgestellt und ausprobiert, die der "Kinesiologie" oder dem NLP (Neurolinguistisches Programmieren) entlehnt sind. So wird zum Beispiel verstärkt der Zusammenhang zwischen körperlicher Bewegung und geistigen Fähigkeiten berücksichtigt; es werden Übungen vermittelt, die die Lern- und Koordinations- und Konzentrationsfähigkeit sowie das Kommunikationsvermögen unterstützen sollen.
Diese Kurse wurden auf Wunsch der Lehrkräfte in das Programm aufgenommen und zuvor von IPTS-Fachleuten auf ihre Tauglichkeit für den Unterricht geprüft. Die kritische Auseinandersetzung mit den Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Methoden ist Bestandteil dieser Fortbildungsseminare. Die Kurse sind Teil eines breiten Angebotes, das den Lehrkräften einen Überblick über die unterschiedlichen Methoden vermitteln soll. Sie haben nichts mit den in der öffentlichen Diskussion stehenden Methoden zu tun, bei denen nicht pädagogische, sondern Heil- und Therapieprozesse im Mittelpunkt stehen.
Therapieverfahren haben nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums in der Schule nichts zu suchen, insbesondere der "kinesiologische Muskeltest" darf nicht angewendet werden. Gegen den gelegentlichen Einsatz ausgewählter Übungen aus der EDU-Kinesthetik ist jedoch nichts einzuwenden, sofern sie unter pädagogischen Gesichtspunkten tauglich sind und zum Beispiel zur Verbesserung der Wahrnehmung und motorischen Koordination beitragen. Diese Übungen können einen gewissen Beitrag zum Abbau von Lernstörungen und Lernhemmungen leisten, sie dürfen jedoch nicht als Allheilmittel oder als Patentrezept mißverstanden werden. Unter dieser Prämisse wird auch in anderen Bundesländern verfahren.
Das IPTS in Kiel wird noch in diesem Schuljahr eine Veranstaltung zum Thema "Neue Lernmethoden für die Schule" anbieten. Dabei sollen Lehrkräfte und Eltern Gelegenheit erhalten, sich unter anderem auch über die Methoden und die Probleme des Einsatzes von Kinesiologie, EDU-Kinesthetik und NLP zu informieren und mit Fachleuten zu diskutieren. Der genaue Termin für diese Veranstaltung wird noch bekanntgegeben.


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Ministerium für Bildung Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Staatssekretärin
Gartenstraße 6 24103 Kiel
Telefon (043 f J 988-2300


Schulleiterinnen und Schulleiter aller allgemeinbildenden und beruflichen Schulen

nachrichtlich Schulämter, IPTS, Landeselternbeiräte, Landesschülervertretungen, Hauptpersonalrat (L)

Kiel, 19.09.1996
Jü37-15

Einsatz von Methoden der Kinesiologie und des Neurolinguistischen Programmierens (NLP) in Schulen und der Lehrerfortbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur hat sich nach Hinweisen von Elternvertretungen und Nachfragen von Lehrkräften zusammen mit dem IPTS näher mit Methoden der Kinesiologie und des NLP befaßt.

Die Ergebnisse einer am 21. August 1996 in Kiel durchgeführten IPTS-Veranstaltung zum Themenkreis "Psychotechniken in der Schule? NLP und Kinesiologie auf dem Prüfstand" haben leider keine Klarheit über beide Methoden gebracht. Festgestellt wurde vielmehr die nicht gegebene Wissenschaftlichkeit der Verfahren, die Nähe vieler Anbieter derartiger Methoden zum Esoterikmarkt
und der unklare pädagogische, psychologische, physiologische und philosophische Überbau.
Die Resultate der IPTS-Veranstaltung veranlassen mich zu folgenden Entscheidungen:

l. Das IPTS wird Fortbildungsveranstaltungen zum Themenkreis dieser Methoden zunächst für die Dauer eines Jahres aussetzen. Diese Entscheidung gilt auch für SCHILF-Veranstaltungen.

2. Bei einer Vielzahl der durch diese Methoden vermittelten Übungen handelt es sich im weiteren Sinne um heilkundliche, therapeutische, fachmedizinisch allerdings nicht allgemein anerkannte Verfahren, die mit den für Schule und Unterricht vorgegebenen Bildungszielen nicht in Einklang zu bringen sind.
Techniken wie Kinesiologie und NLP als Konglomerate, d. h. in einer Gemengelage dargeboten, geraten in die Nähe therapeutischer Alltagshilfen und Heilslehren; sie dürfen nicht im Unterricht eingesetzt werden.

Gegenüber dem reflektierten und didaktisch eingebetteten Einsatz von einzelnen Elementen des NLP oder der Kinesiologie, die auch als Inhalte anderer Methoden längst bekannt und insbesondere in der Sonderpädagogik z. B. als Konzentrationsübungen üblich sind, bestehen keine Bedenken. Techniken u.a. wie der "Muskeltest" und "Energieübungen" dürfen andererseits in der Schule grundsätzlich nicht eingesetzt werden.
Ich werde die Denkpause nutzen, um gemeinsam mit dem IPTS, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern der o.a. Methoden zu überprüfen, welche methodischen Elemente der genannten Verfahren eventuell tatsächlich der Lehrerfortbildung und dem Unterricht dienlich sein können, ohne die Gefahr einer mißbräuchlichen Handhabung zu bergen.
Bei der Prüfung wird davon ausgegangen, daß unsere wissenschaftlich und didaktisch ausgebildeten Lehrkräfte grundsätzlich in der Lage sind, Unterrichtsmethoden zu überprüfen, auszuwählen und unter Berücksichtigung religiöser und weltanschaulicher Grundsätze, "... nach denen die Eltern ihre Kinder erzogen haben wollen ..." (§ 4 Abs. 6 SchulG), im Unterricht einzusetzen.
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Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Schulen gegenüber Eltern grundsätzlich keine Empfehlungen für private Institute aussprechen dürfen.

Ich bitte um Bekanntgabe meiner Entscheidungen in den Kollegien.

Mit freundlichen Grüßen
Gyde Köster

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[9,1996]


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein