| siehe auch Enrichment | |
| Kompetenzzentren Begabtenförderung Kindertagesstätten / Grundschulen (März) | |
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Kinder mit besonderen Begabungen |
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Kinder mit besonderen Begabungen pdf-Datei von Quelle: Landesbildungsserver - Materialien zum Download |
| Kompetenzzentren
Begabtenförderung Kindertagesstätten / Grundschulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 5. Februar 2010 - III353 (NBI.MBF.Schl.-H. 2010 S. 35) Zum Schuljahr 2010/11 können sich Kindertagesstätten (Kita) und Grundschulen (GS) für eine eineinhalbjährige Qualifizierungsmaßnahme zur Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen und zur Gestaltung des Überganges Kita/GS bewerben. Ziel des Projektes ist es, ein transferfähiges Konzept zur Begabtenförderung und Übergangsgestaltung in den Kita/GS zu entwickeln und die Einrichtungen nach Abschluss der Maßnahme als Kompetenzzentren auszuweisen. Die Qualifizierungsmaßnahme ist ein gemeinschaftliches Projekt von MBK und Karg-Stiftung und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem IQSH. Dieses Projekt soll an sechs Standorten des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Es wird eine gleichmäßige regionale Verteilung angestrebt. Die Konzeptentwicklungsphase wird begleitet durch neun zweitägige Qualifizierungsmodule (jeweils an einem Freitag und einem Samstag) für je zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer jeder Einrichtung. Pro Einrichtung muss eine Person über eine Leitungsfunktion verfügen. Die Träger der Kindertagesstätten sowie die Schulämter müssen die Maßnahme schriftlich befürworten und eine Freistellung der teilnehmenden Erzieherinnen/ Erziehern und der Lehrkräfte für die Fortbildungstage gewährleisten. Der Aufbau der ganztägigen Modulangebote beinhaltet neben Phasen der Qualifizierung durch Referenten auch Phasen der Erarbeitung konkreter Maßnahmen für eine begabungsfördernde Praxis vor Ort. Transferaufgaben und die Auswertung der Erfahrungen im Entwicklungsprozess der Kita/GS stehen im Vordergrund. Die Einrichtungen werden für diese Aufgaben während des gesamten Prozesses fachlich begleitet. Auf der Grundlage einer ressourcenorientierten Stärkenanalyse der Einrichtungen werden die jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen der Kita/GS-Tandems herausgearbeitet, so dass individuelle Konzepte für jedes Kompetenzzentrum entwickelt werden können. Bestandteile der Qualifizierungsmaßnahmen sind zudem: - Drei bis vier Einrichtungs-Entwicklungstage für die teilnehmenden Kita/GS; - Fortbildungs- und Vertiefungsangebote nach standortspezifischem und personenspezifischem Bedarf. Die Tandems aus Kita und GS können während der Konzeptentwicklungsphase neben den Qualifizierungsmaßnahmen finanzielle Mittel (bis zu 5.000 Euro) erhalten, die gezielt im Rahmen der Entwicklung zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum Kita/GS investiert werden müssen. Bereitgestellt wird zudem eine „Schatzkiste - Begabtenförderung" mit Literatur und (Unterrichts-) Materialien. Die Unterstützung (finanzielle Mittel und/oder die Gewährung von zwei Ausgleichstunden für Lehrkräfte) an den Kompetenzzentren nach Abschluss der Maßnahme geschieht auf der Grundlage der im Konzept ausgewiesenen Aufgaben an den jeweiligen Standorten. Die Zertifizierung erfolgt durch das MBK, das sich bei seiner Entscheidung durch die Karg-Stiftung beraten lässt. Die Bewerbungsformulare, formale Kriterien für die Zertifizierung als „Kompetenzzentrum Begabtenförderung - Kindertagesstätten/Grundschulen" nach Abschluss des Projektes sowie eine ausführliche Beschreibung der Modulangebote finden sie im Bildungsportal auf der Seite zur Begabtenförderung unter dem Stichwort „Kompetenzzentren Begabtenförderung - Kita GS“. Kita und GS müssen sich als Kooperationspartner gemeinsam beim MBK bewerben. Ein Projektvertrag mit dem MBK sowie ein Kooperationsvertrag zwischen der Kita/GS bildet den verbindlichen Rahmen. Die Bewerbungsunterlagen zur Aufnahme in das Projekt ..Kompetenzzentrum Begabtenförderung - Kindertagesstätte/Grundschule" richten Sie bitte bis zum 21. Mai 2010 in digitaler und schriftlicher Form an das Ministerium für Bildung und Kultur, z.Hd. Andrea Schönberg - III 353 -, E-Mail: andrea.schoenberg@mbk.landsh.de |
| Stützpunktschulen und Projektleiterinnen/Projektleiter für Enrichmentkurse für besonders begabte Schüler und Schülerinnen | |
| Bekanntmachung des Ministerium für Bildung
und Frauen vom 4.Oktober 2006 – III 331, III 338 (NBI. Schl.-H. 2006 S.275) Enrichment-Kurse sind
besondere Lernangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler.
Zur Realisierung dieser regionalen Enrichmentverbünde erhalten die koordinierenden Stützpunktschulen Ermäßigungsstunden in Abhängigkeit von der Anzahl der Kurse und damit der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler für einen Projektleiter/eine Projektleiterin: 5 – 14 Kurse = 1 Stunde, 15 – 29 Kurse = 2 Stunden, > 30 Kurse = 3 Stunden (Maximum). Darüber hinaus können Schulen, an denen Lehrerinnen und Lehrer Enrichmentkurse anbieten, bis zu zwei Ermäßigungsstunden je Schule für Kursunterricht erhalten. Die Finanzierung der Enrichmentkurse erfolgt gemischt aus drei Quellen, aus denen heraus Aufwandsentschädigungen für freie Anbieter bezahlt werden können:
Die Aufgabe der Projektleiterin/des Projektleiters besteht im
Wesentlichen in der Organisation des Angebotes und des Anmeldeverfahrens;
beides wird vorwiegend online erfolgen, weshalb eine entsprechende
technische Ausstattung Voraussetzung ist. Die Projektleiterinnen und
Projektleiter werden bei der Organisation von den beteiligten Schulen
des Verbundes unterstützt. Sowohl das Online-Anmeldeverfahren als auch
wichtige Texte, Formulare etc. werden als Vorlagen zentral vorbereitet
und zur Verfügung gestellt.
Der Schulträger muss grundsätzlich mit dem Projekt einverstanden sein und es ggf. durch entsprechende Sachleistungen wie Raum, Heizung, Licht, Hausmeister, Kopien etc. unterstützen. Zeitplan:
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