Hauptschulabschluss  

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§ 42 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Regionalschule
§ 43 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Gemeinschaftsschule
Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses an Waldorfschulen
Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NschPVO)

Aufhebung des Erlasses „Abschließende Leistungsnachweise in der Klassenstufe neun der Hauptschule"
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 18. Juni 2008 – III 3013
(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 232)

Mit Inkrafttreten der Landesverordnung über Hauptschulen (HSVO) vom 22. Juni 2007 (NBl. MBF. S. 181) am 1. August 2008 wird der Erlass „Abschließende Leistungsnachweise in der Klassenstufe neun der Hauptschule“ vom 16. März 2004 (NBl. MBWFK. Schl.-H. – S – S. 94) entbehrlich.
Er tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft.

Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein