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| Versetzungs- und Einstellungsmöglichkeiten an
Gemeinschaftsschulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 16. Januar 2008 – III 14 und III 30 (NBl. Schl.-H. 01/2008 S.24) Das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein eröffnet insbesondere Lehrkräften der gymnasialen Laufbahn, aber auch Realschullehrkräften sowie Grund- und Hauptschullehrkräften die Möglichkeit, sich zum Schuljahr 2008/09 um die Tätigkeit auf neu zu besetzenden Stellen an Gemeinschaftsschulen zu bewerben. Sowohl für die sieben seit dem 1. August 2007 bestehenden als auch für die voraussichtlich rund 50 zum 1. August 2008 neu genehmigten Gemeinschaftsschulen werden Lehrkräfte – vorzugsweise mit einer Lehrbefähigung für Mathematik, Englisch oder eine Naturwissenschaft - gesucht, die das Konzept der Gemeinschaftsschule engagiert von der fünften Klasse an mit umsetzen wollen. Bisher bestehen Gemeinschaftsschulen in folgenden Kreisen: Flensburg (Flensburg-Nord), Ostholstein (Fehmarn), Pinneberg (Halstenbek), Schleswig-Flensburg (Handewitt und Schafflund), Segeberg (Amt Itzstedt) und Steinburg (Kellinghusen). Die Genehmigung für eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2008/09 ist von Schulträgern in den folgenden Kreisen und kreisfreien Städten beantragt worden: – Flensburg – Lübeck – Neumünster – Dithmarschen (Burg, Heide, Hennstedt, Meldorf ,Tellingstedt) – Herzogtum Lauenburg (Berkenthin/Krummesse, Büchen, Lauenburg, Mölln, Sandesneben) – Nordfriesland (Bredstedt, Husum, Tönning, Viöl/ Ohrstedt) – Ostholstein (Ahrensbök, Scharbeutz) – Pinneberg (Stadt Pinneberg) – Rendsburg-Eckernförde (Bordesholm, Büdelsdorf, Fockbek, Hanerau-Hademarschen/Todenbüttel, Nortorf, Rendsburg) – Schleswig-Flensburg (Harrislee, Kappeln, Satrup, Schleswig, Sterup, Süderbrarup, Tarp) – Segeberg (Bad Segeberg, Boostedt, Bornhöved, Kisdorf, Leezen, Wahlstedt) – Steinburg (Hohenlockstedt, Horst, Krempe, Schenefeld, Wilster) – Stormarn (Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Trittau). Interessierte Lehrkräfte können auf dem Wege der Einstellung oder der Versetzung an einer Gemeinschaftsschule tätig werden. Einstellungen und Versetzungen werden unter Berücksichtigung des Stellen- und Fachbedarfs der aufnehmenden Schulen erfolgen sowie ggf. der fachlichen Versorgung der abgebenden Schulen. Lehrkräfte, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können ihr Interesse an einem entsprechenden Einsatz in einem Kreis oder einer Region mitteilen. Soweit sie sich bereits im schleswig-holsteinischen Schuldienst befinden, muss dies auf dem Dienstweg erfolgen, anderenfalls direkt an das Ministerium für Bildung und Frauen unter „ – III 14 – Gemeinschaftsschulen“, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel. Das entsprechende Formular ist unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Bewerberlotse) im Internet abrufbar. |