Gemeinschaftsschulen

 

Gemeinschaftsschule

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Versetzungs- und Einstellungsmöglichkeiten an Gemeinschaftsschulen
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 16. Januar 2008 – III 14 und III 30
(NBl. Schl.-H. 01/2008 S.24) 
Das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein eröffnet insbesondere Lehrkräften der gymnasialen Laufbahn, aber auch Realschullehrkräften sowie Grund- und Hauptschullehrkräften die Möglichkeit, sich zum Schuljahr 2008/09 um die Tätig­keit auf neu zu besetzenden Stellen an Gemeinschaftsschulen zu bewerben.
Sowohl für die sieben seit dem 1. August 2007 beste­henden als auch für die voraussichtlich rund 50 zum
1. August 2008 neu genehmigten Gemeinschafts­schulen werden Lehrkräfte – vorzugsweise mit einer Lehrbefähigung für Mathematik, Englisch oder eine Naturwissenschaft - gesucht, die das Konzept der Gemeinschaftsschule engagiert von der fünften Klasse an mit umsetzen wollen.
Bisher bestehen Gemeinschaftsschulen in folgenden Kreisen: Flensburg (Flensburg-Nord), Ostholstein (Fehmarn), Pinneberg (Halstenbek), Schleswig-Flensburg (Hande­witt und Schafflund), Segeberg (Amt Itzstedt) und Stein­burg (Kellinghusen).
Die Genehmigung für eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2008/09 ist von Schulträgern in den folgenden Kreisen und kreisfreien Städten beantragt worden:

Flensburg
– Lübeck
– Neumünster
– Dithmarschen (Burg, Heide, Hennstedt, Meldorf ,Tel­lingstedt)
– Herzogtum Lauenburg (Berkenthin/Krummesse, Büchen, Lauenburg, Mölln, Sandesneben)
– Nordfriesland (Bredstedt, Husum, Tönning, Viöl/ Ohrstedt)
– Ostholstein (Ahrensbök, Scharbeutz)
– Pinneberg (Stadt Pinneberg)
– Rendsburg-Eckernförde (Bordesholm, Büdelsdorf, Fockbek, Hanerau-Hademarschen/Todenbüttel, Nortorf, Rendsburg)
– Schleswig-Flensburg (Harrislee, Kappeln, Satrup, Schleswig, Sterup, Süderbrarup, Tarp)
– Segeberg (Bad Segeberg, Boostedt, Bornhöved, Kis­dorf, Leezen, Wahlstedt)
– Steinburg (Hohenlockstedt, Horst, Krempe, Schene­feld, Wilster)
– Stormarn (Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Trittau).

Interessierte Lehrkräfte können auf dem Wege der Einstellung oder der Versetzung an einer Gemeinschaftsschule tätig werden. Einstellungen und Versetzungen werden unter Berücksichtigung des Stellen- und Fachbedarfs der aufnehmenden Schulen erfolgen sowie ggf. der fachlichen Versorgung der abgebenden Schulen.
Lehrkräfte, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können ihr Interesse an einem ent­sprechenden Einsatz in einem Kreis oder einer Region mitteilen. Soweit sie sich bereits im schleswig-holsteinischen Schuldienst befinden, muss dies auf dem Dienstweg erfolgen, anderenfalls direkt an das Ministe­rium für Bildung und Frauen unter „ – III 14 – Gemein­schaftsschulen“, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel.
Das entsprechende Formular ist unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Bewerberlotse) im Internet abrufbar.

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