Fachanforderungen   Seite drucken

Fachanforderungen für die Fächer Französisch, Spanisch, Latein, Musik,Kunst,Sport,Geographie und Weltkunde
Fachanforderungen
Siehe auch Lehrpläne 2008

Fachanforderungen für das Fach Biologie für die Sekundarstufen I und II
Fachanforderungen für die Fächer Chemie und Physik für die Sekundarstufe II
Fachanforderungen für das Fach Textillehre Primarstufe/Grundschule
Fachanforderungen für das Fach Technik Primarstufe/Grundschule
Fachanforderungen für die Fächer Kunst, Philosophie, Sachunterricht Primarstufe, Verbraucherbildung Sekundarstufe I sowie Darstellendes Spiel, Chinesisch Sekundarstufe I und II
Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch,Evangelische Religion, Katholische Religion, Philosophie, Geschichte, Wirtschaft/Politik
Fachanforderungen für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und das Fach Naturwissenschaften

Fachanforderungen für das Fach Biologie für die Sekundarstufen I und II

Erlass des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 1. August 2023 - III 35

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Folgendes:

Die Fachanforderungen (2023) für das Fach Biologie für die Sekundarstufe II treten zum Schuljahr 2023/24 in Kraft. Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2023/24 aufwachsend für die jeweilige Jahrgangsstufe, in der das Fach beginnt.

Die bislang geltenden Fachanforderungen (2019) für das Fach Biologie für die Sekundarstufe II gelten auslaufend weiter; sie treten jahrgangsstufenweise bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 außer Kraft.

Die Fachanforderungen werden zum 1. August 2023 auf dem Lehrplanportal des Landes (https://fachportal.lernnetz.de/sh/fachanforderungen.html) veröffentlicht

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Fachanforderungen für die Fächer Chemie und Physik für die Sekundarstufe II
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 23. Mai 2022 - III 35
(NBl. MBWK Schl.-H. 2022 S. 265)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes:
Die überarbeiteten Fachanforderungen (2022) für die Fächer Chemie und Physik für die Sekundarstufe II treten zum Schuljahr 2022/23 in Kraft.
Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2022/23 aufwachsend.
Die bislang geltenden Fachanforderungen (2019) für die Fächer Chemie und Physik für die Sekundarstufe II gelten auslaufend weiter; sie treten jahrgangsstufenweise bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 außer Kraft.
Die Fachanforderungen werden zum 1. August 2022 auf dem Lehrplanportal des Landes (https://fachportal.lernnetz.de/sh/fachanforderungen.html) veröffentlicht.

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Fachanforderungen für das Fach Textillehre Primarstufe/Grundschule
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 17. Juni 2022 - III 35
(NBl. MBWK Schl.-H. 2022 S. 265)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes:
Die Fachanforderungen für das Fach Textillehre Primarstufe/Grundschule treten zum Schuljahr 2022/23 in Kraft. Die Fachanforderungen gelten für die Primarstufe aufwachsend ab dem Schuljahr 2022/23 beginnend für die Jahrgangsstufe 1. Der bislang geltende Lehrplan Grundschule für das Fach Textillehre gilt auslaufend weiter; er tritt jahrgangsstufenweise bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 außer Kraft.
Die Fachanforderungen werden zum 1. August 2022 auf dem Lehrplanportal des Landes (https://fachportal.lernnetz.de/sh/fachanforderungen.html) veröffentlicht.


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Fachanforderungen für das Fach Technik Primarstufe/Grundschule
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 3. Juni 2021 - III 35
(NBI.MBWK.Schl.-H. 2021 S. 223/224)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes: Die Fachanforderungen für das Fach Technik Primarstufe/Grundschule treten zum Schuljahr 2021/22 in Kraft. Die Fachanforderungen gelten für die Primarstufe aufwachsend ab dem Schuljahr 2021/22 beginnend für die Jahrgangsstufe 1. Der bislang geltende Lehrplan (Lehrplan Grundschule 1997) für das Fach Technik in der Grundschule gilt auslaufend weiter; er tritt jahrgangsstufenweise bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 (Primarstufe) außer Kraft. Die Fachanforderungen werden zum 1. August 2021 auf dem Lehrplanportal des Landes https://fachportal.lernnetz.de/fachanforderungen.html veröffentlicht.

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Fachanforderungen für das Fach Informatik Sekundarstufe I und II
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 21. Juni 2021 - III 35
(NBI.MBWK.Schl.-H. 2021 S. 223/224)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes: Die Fachanforderungen für das Fach Informatik für die Sekundarstufen I und II treten zum Schuljahr 2021/22 in Kraft. Das Fach Angewandte Informatik der Sekundarstufe I wird zum Schuljahr 2021/22 in Informatik umbenannt. Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2021/22 aufwachsend für die jeweilige Jahrgangsstufe, in der das Fach beginnt. Das gilt für das Fach Informatik auch dann, wenn es im Rahmen eines Wahlpflichtangebotes in der Sekundarstufe I unterrichtet wird. Die bislang geltenden Lehrpläne für die Angewandte Informatik in der Sekundarstufe I und Informatik in der Sekundarstufe II gelten auslaufend weiter. Der Lehrplan Angewandte Informatik tritt bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 außer Kraft.

Die Erlasse wurden im Nachrichtenblatt Schule Ausgabe 6/7/2021 vom 28. Juli 2021 auf den Seiten 223/224 veröffentlicht. Der Lehrplan Informatik für die Sekundarstufe II tritt für die Oberstufe des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 außer Kraft. Die Fachanforderungen werden bis zum 1. August 2021 auf dem Lehrplanportal des Landes https://fachportal.lernnetz.de/fachanforderungen.html veröffentlicht. Die Schulen erhalten eine angemessene Anzahl von Freiexemplaren der gedruckten Version nach Drucklegung zugeschickt

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Fachanforderungen für die Fächer Kunst, Philosophie, Sachunterricht Primarstufe, Verbraucherbildung Sekundarstufe I sowie Darstellendes Spiel, Chinesisch Sekundarstufe I und II
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29. Juni 2019 - III 351
(NBI.MBWK.Schl.-H. 2019 S. 186)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes:
Die Fachanforderungen für die Fächer Kunst, Philosophie und Sachunterricht (Primarstufe), für das Fach Verbraucherbildung (Sekundarstufe 1) sowie für die Fächer Darstellendes Spiel und Chinesisch (Sekundarstufen I und II) treten zum Schuljahr 2019/20 in Kraft.

Das Fach Heimat-, Welt- und Sachunterricht wird zum Schuljahr 2019/20 in Sachunterricht umbenannt.

Die Fachanforderungen gelten für die Prirnarstufe ab dem Schuljahr 2019/20 aufwachsend ab Jahrgangs-stufe 1, für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2019/20 aufwachsend für die jeweilige Jahrgangsstufe in der das Fach beginnt.

Die bislang geltenden Lehrpläne für die Fächer Kunst, Philosophie, Heimat-, Welt- und Sachunterricht für die Primarstufe und Verbraucherbildung für die Sekundarstufe I sowie Darstellendes Spiel für die Sekundarstufen I und II gelten auslaufend weiter. Der Lehrplan Heimat-, Welt- und Sachunterricht tritt bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 (Primarstufe) außer Kraft. Der Lehrplan Verbraucherbildung und der Lehrplan Darstellendes Spiel/Theater für die Sekundarstufe l treten mit dem Ende des Schuljahres 2023/24 außer Kraft.

Der Lehrplan Darstellendes Spiel für die Sekundarstufe II tritt für die Oberstufe des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule mit dem Ende des Schuljahres 2020/21 außer Kraft, Die Fachanforderungen werden bis zum 1. August 2019 auf dem Lehrplanportal des Landes (http://lehrplan.lernnetz.de) veröffentlicht und allen Schulen in gedruckter Version zugeschickt.

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Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch,Evangelische Religion, Katholische Religion, Philosophie, Geschichte, Wirtschaft/Politik

Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 1. Juni 2016 - III 301

(NBI.MSB Schl.-H. 2016 S. 139)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung

Folgendes:

Die Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Philosophie, Geschichte, Wirtschaft/Politik (Sekundarstufe 1 und Sekundarstufe II) treten zum Schuljahr 2016/17 in Kraft.

Sie gelten an allgemein bildenden Schulen und lösen die bislang geltenden Lehrpläne ab. Dabei gelten die Fachanforderungen für die Sekundarstufe 1 ab dem Schuljahr 2016/17 aufwachsend für die Jahrgangsstufe 5, für das Fach Wirtschaft/Politik ab Jahrgangsstufe 7 und die Fachanforderungen für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2016/17 in der Einführungsphase der Oberstufe aufwachsend.

Die Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Chemie, Physik und Griechisch gelten in der Sekundarstufe 1 nur für die Gymnasien. Wird in den Gymnasien in den Jahrgangsstufen 5/6 Biologie, Chemie und Physik fächerübergreifend unterrichtet, sind die Fachanforderungen der Fächer zugrunde zu legen.

Die bislang geltenden Lehrpläne für die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Philosophie, Geschichte, Wirtschaft/Politik gelten auslaufend weiter; sie treten  jahrgangsstufenweise bis zum Ende des Schuljahres 2021 /22 (Sekundarstufe 1) bzw. 2018/19 (Sekundarstufe II) für die allgemein bildenden Schulen außer Kraft.

Die Fachanforderungen werden bis zum 15. August 2016 auf dem Lehrplanportal des Landes (http://lehrplan.lernnetz.de) veröffentlicht.

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Fachanforderungen für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und das Fach Naturwissenschaften
Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 1. Juli 2014 - lll 403
(NBI.MSB Schl.-H. 2014 S. 205)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung und Wissenschaft Folgendes: Die Fachanforderungen für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) treten zum Schuljahr 2014/15 in Kraft.
Sie gelten an allgemein bildenden Schulen und lösen die bislang geltenden Lehrpläne ab. Dabei gelten die Fachanforderungen Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2014/15 für Jahrgangsstufe 5 aufwachsend und die Fachanforderungen Sekundarstufe II für die Einführungsphase der Oberstufe aufwachsend.
Die Fachanforderungen für das Fach Naturwissenschaften (Sekundarstufe I) treten zum Schuljahr 2014/15 in Kraft.
Sie gelten an Gemeinschaftsschulen und lösen den bislang geltenden Lehrplan ab. Dabei gelten sie ab dem Schuljahr 2014/15 für Jahrgangstufe 5 aufwachsend.
Die bislang geltenden Lehrpläne für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie das Fach Naturwissenschaften gelten auslaufend weiter; sie treten jahrgangsstufenweise bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 (Sekundarstufe I) bzw. 2015/16 (Sekundarstufe II) außer Kraft.
Die Fachanforderungen werden bis zum 31. Juli 2014 auf dem Lehrplanportal des Landes (http://lehrplan.lernnetz.de) veröffentlicht.
Erlass zur Änderung von Verwaltungsvorschriften für das Fach Naturwissenschaften

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein