Diabetische Kinder und Jugendliche in der Schule

Gesundheit - Krankheit

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Diabetische Kinder und Jugendliche in der Schule

(aus einem Runderlass des Kultusministers von Nordrhein-Westfalen, 1987 nach Empfehlungen des Ausschuss „Soziales" der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Zusammengestellt von Prof. Dr. P. PETRIDES und Prof. Dr. B. WEBER)

1. Diabetische Kinder sind den Anforderungen der Schule ebenso gewachsen wie andere Kinder. Sie sollten weder besonders nachsichtig beurteilt noch intellektuell geschont werden. Eine Sonderstellung in der Klasse ist unbedingt zu vermeiden.

2. Der Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) wird mit einer regulären Diät (in der Regel mit 6-7 täglichen Mahlzeiten zu festgelegten Zeiten) und mit regelmäßigen Insulin-Injektionen behandelt. Die Insulin-Injektionen erfolgen meist morgens und abends. Bei älteren Kindern und Jugendlichen wird in jüngster Zeit häufiger auch eine intensivierte Insulinbehandlung mit 4 Injektionen täglich praktiziert.

3. Insulin und körperliche Tätigkeit senken den Blutzucker, Nahrungsaufnahme erhöht ihn.

4. Ungenügende oder verspätete Nahrungsaufnahme oder auch verstärkte körperliche Aktivitäten (Turnen, Schwimmen, Wanderungen, intensives Spiel) können zu einer Unterzuckerung, einem zu tiefen Absinken des Blutzuckers, genannt Hypoglykämie, führen. Erste Anzeichen dieser Unterzuckerung können sein: Schwitzen, Blässe, Schwäche, Kniezittern, ungewohnte Unaufmerksamkeit und Zerstreutheit, ungewöhnlich krakelige Schrift, verlangsamte Sprache, „schwere Zunge".

5. Diabetische Kinder müssen deshalb unbedingt ihre sogenannten Zwischenmahlzeiten, etwa in den Pausen, zu sich nehmen und nach Schulschluss rechtzeitig nach Hause entlassen werden. In Ganztagsschulen muss auf die regelmäßige Nahrungsaufnahme zu den vorher festgelegten Zeiten geachtet werden.

6. Bei erkennbarer Unterzuckerung sollte das Kind sofort zu rascher Nahrungsaufnahme (eventuell Würfelzucker, Traubenzucker-Plättchen, Knäckebrot) aufgefordert werden, auch im Unterricht. Eventuelle Ablehnung solcher Maßnahmen durch das Kind oder aggressives Verhalten können Ausdruck der Unterzuckerung sein und müssen mit Güte und Bestimmtheit überwunden werden. Ein Kind sollte niemals in der Hypoglykämie unbegleitet nach Hause geschickt werden. Eine unbehandelte Hypoglykämie kann zu schwerem Bewusstseinsverlust (Schock) und Krampfanfällen führen.

7. Diabetische Kinder müssen immer Würfelzucker oder andere rasch verwertbare zuckerhaltige Nahrungsmittel für die Unterbrechung einer Unterzuckerung sowie einen Diabetiker-Ausweis bei sich tragen.

8. Diabetische Kinder können am Sport teilnehmen. Vor außerordentlichen, vor allem vor lang
dauernden körperlichen Anstrengungen (Schwimmen, Wandern, auch exzessivem Toben in der großen Pause) müssen diabetische Kinder in der Regel zusätzliche Nahrung zur Vermeidung schwerer Hypoglykämien zu sich nehmen (Brot oder andere langsam verwertbare Kohlenhydrate sind besser als Obst oder Obstsäfte). Gelegentliche Nachfragen nach vorgesehenen Mahlzeiten sind wegen häufigen Vergessens beim Spiel sinnvoll.

9. Bei Bewusstlosigkeit infolge einer Hypoglykämie muss rasch geholfen werden: Keine flüssige oder feste Nahrung (Verschlucken), sondern
1. Traubenzucker zwischen Wange und Zähne, Seitenlagerung (wie nach Verkehrsunfall).
2. Arzt rufen:
- Diagnose: Diabetes
- Anlaß: Hypoglykämie

10. Beobachtungen und Erkenntnisse des Lehrers, Erfahrungen der Eltern und das Fachwissen des behandelnden Arztes sind wichtige Faktoren einer erfolgreichen Therapie. Deshalb ist eine enge Kooperation des Lehrers mit den Eltern und dem behandelnden Arzt notwendig. Für den Notfall sollten den Lehrern und Lehrerinnen die Fernsprechnummern der Eltern, des Hausarztes und des nächstgelegenen Krankenhauses bekannt sein.

 Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein