Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und
Sport des Landes Schleswig-Holstein
III
131
988-2331
10.11.1995
Herr Zentner
Ausschreibung
von Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14
Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT
Leiterinnen und Leiter der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport hat die
Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 bzw. die Höhergruppierung nach
Vergütungsgruppe Ib BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des höheren Dienstes
in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien neu geregelt:
1. Die A 14-Beförderungsmöglichkeiten werden auf die Schulen verteilt.
Die Beförderungsmöglichkeiten werden landesweit schulbezogen ausgeschrieben.
Die Ausschreibung richtet sich an besonders qualifizierte Lehrkräfte der
Laufbahn des höheren Dienstes.
Beamtete Lehrkräfte müssen - bezogen auf den 31.12.1995 - eine Dienstzeit von
mindestens 6 Jahren seit Anstellung aufweisen, Lehrkräfte im
Angestelltenverhältnis eine Beschäftigung von mindestens 9 Jahren, davon
wenigstens 6 Jahre unbefristet.
Weitere anrechnungsfähige Dienstzeiten werden vom Personalreferat geprüft.
Beurlaubungszeiten können die Fristberechnung verändern.
2. Die zuständige Schulabteilung trifft ggf. eine Vorauswahl und schlägt der
Schule geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor. Liegen mehrere geeignete
Bewerbungen vor, so erstellt die Schule aufgrund eines Vorstellungsgesprächs
einen Beförderungsvorschlag. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber
werden durch das Personalreferat benachrichtigt.
3. Das Vorstellungsgespräch führen:
- die Schulleiterin/der Schulleiter
- eine Vertreterin/ein Vertreter des
örtlichen Personalrats
- die örtliche Gleichstellungsbeauftragte
und ggf.
- die Schwerbehindertenbeauftragte/der
Schwerbehindertenbeauftragte
Die federführende Schulleitung kann eine weitere Person zur
Protokollführung hinzuziehen.
Die Schulleitung wird durch die weiteren o.g.
Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Entwicklung des Beförderungs- bzw.
Höhergruppierungsvorschlags der Schule beraten.
Maßgeblich für die Auswahl sind insbesondere die bisherigen Beurteilungen,
wobei der letzten Beurteilung besonderes Gewicht zukommt.
4. Vom Vorschlag der Schulleitung abweichende Stellungnahmen
sowie das Protokoll des Vorstellungsgesprächs sind dem Personalreferat mit dem
Beförderungsvorschlag zu übersenden.
Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, der
Schwerbehindertenbeauftragten/des Schwerbehindertenbeauftragten sowie des
örtlichen Personalrats bleiben unberührt.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft die
Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport. Beförderungen bzw.
Höhergruppierungen werden zum 1.2. und zum 1.8. eines Jahres ausgesprochen.
Nicht zum Zuge gekommene Bewerberinnen und Bewerber werden
vom Personalreferat informiert.
6. In Sonderfällen, z.B. bei Lehrkräften, die zwar auf
Schulstellen beschäftigt werden, jedoch überwiegend außerhalb ihrer Schule
eingesetzt sind, kann eine Beförderung ohne Ausschreibung erfolgen.
Mit dieser Regelung sind alle bisher zur Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14
bzw. Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT ergangenen Richtlinien
aufgehoben.
Für die aktuelle Beförderungsaktion gilt:
- Bewerbungen der Lehrkräfte sind auf dem
Dienstweg bis 4.12.95 vorzulegen.
(Eingang im Personalreferat)
- Es ist eine Anlaßbeurteilung zu
fertigen, die auf dem Dienstweg bis spätestens 22.12.95 vorzulegen ist.
Nach Abschluß dieser Beförderungsaktion wird geprüft, inwieweit Änderungen
für zukünftige Beförderungsverfahren vorzunehmen sind.
Ich bitte die Schulleiterinnen und Schulleiter, die beiliegende Ausschreibung
zusammen mit den besetzbaren Beförderungsstellen bekanntzumachen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst
nach oben
Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und
Sport des Landes Schleswig-Holstein
10.November1995
ZE95042A.DOC
Die
Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport schreibt die in der
Anlage bezeichneten Stellen zur Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 bzw.
Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT aus.
Die Ausschreibung richtet sich an besonders qualifizierte Lehrkräfte. Die
Beförderungsstellen sind den einzelnen Schulen zugeordnet.
Zur Bewerbung berechtigt sind folgende Lehrkräfte des höheren Dienstes mit
Zweitem Staatsexamen.
Beamtete Lehrkräfte müssen eine Dienstzeit von mindestens 6 Jahren seit
Anstellung aufweisen, Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis eine Beschäftigung
von mindestens 9 Jahren, davon wenigstens 6 Jahre unbefristet. Die geforderte
längere Dienstzeit von 3 Jahren für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis
entspricht der regelmäßigen Probezeit von beamteten Lehrkräften.
Stichtag ist der 31.12.1995.
Weitere anrechnungsfähige Dienstzeiten werden vom Personalrat geprüft.
Beurlaubungszeiten - bei Urlaub nach § 95 a Landesbeamtengesetz von mehr als 3
Jahren - können die Fristberechnung verändern.
Lehrkräfte, die sich bewerben wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung
bis spätestens 4. Dezember 1995
auf dem Dienstwege unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer
Tätigkeitsauflistung abzugeben. Die Bewerbung soll zum genannten Termin im
jeweiligen Personalreferat eingegangen sein.
Liegen mehrere geeignete Bewerbungen vor, so erstellt die Schule aufgrund eines
Vorstellungsgesprächs einen Beförderungsvorschlag.
Lehrkräfte, die damit einverstanden sind, daß ihre Anlaßbeurteilung dem
Gremium zur Entwicklung eines Beförderungsvorschlags der Schule mit den
Bewerbungsunterlagen zugänglich sein soll, bitte ich, dies im
Bewerbungsschreiben ausdrücklich anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst
nach oben
Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und
Sport des Landes Schleswig-Holstein
III
1
988-2213
24.11.1995
-2231
lsml97
Leiterinnen und Leiter
der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien
Anzuwendende
Beurteilungsgrundsätze für die Ausschreibung von
Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14/Höhergruppierung
nach Vergütungsgruppe Ib BAT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich nehme entsprechende Anfragen zum Anlaß, zum geltenden Beurteilungsverfahren
folgende Erläuterungen zu geben:
Wie Ihnen zum Teil bereits bekannt sein wird, sind die Beurteilungsrichtlinien
für den Bereich der allgemeinen Verwaltung inzwischen maßgeblich überarbeitet
worden. Für den Schulbereich ist ebenso wie für andere Bereiche, die von
diesen neuen Richtlinien nicht unmittelbar erfaßt sind, eine entsprechende
Überarbeitung in enger Anlehnung vorgesehen. Erste Diskussionsentwürfe
hierfür sind bereits erstellt. Eine grundlegende Überarbeitung konnte in der
zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgeschlossen werden. Vielmehr ist noch eine
eingehende Abstimmung, u.a. mit den betroffenen Verbänden, erforderlich.
Daher ist mit dem Hauptpersonalrat - Lehrer - darüber Verständigung erzielt
worden, die A 14-Beförderungen bzw. die Höhergruppierungen nach
Vergütungsgruppe Ib BAT zunächst weiterhin auf der Basis der geltenden
Grundsätze vorzunehmen.
Diese Grundsätze, die bei den Beurteilungen für das oben bezeichnete
Auswahlverfahren zu berücksichtigen sind, fasse ich noch einmal wie folgt
zusammen:
1. Ausgangspunkt und Grundlage jeder dienstlichen Beurteilung
ist das dienstliche Verhalten der zu beurteilenden Lehrkraft. Maßgeblich sind
dabei diejenigen Beobachtungen und Eindrücke, die die Schulleiterin bzw. der
Schulleiter in dem gesamten Beurteilungszeitraum sammelt. In Betracht kommen
hier zunächst unmittelbare Beobachtungen und Eindrücke, die durch
Unterrichtsbesuche, in außerunterrichtlichen Veranstaltungen oder in sonstigem
persönlichen Kontakt erlangt wurden. Außerdienstliches Verhalten ist nur
insoweit zu berücksichtigen, als es dienstliche Relevanz hat.
2. Die Beförderung nach A 14 bzw. die Höhergruppierung nach
BAT Ib ist für besonders qualifizierte Lehrkräfte des höheren Dienstes
vorgesehen; sie zielt nicht auf die Übertragung einer spezifischen
organisatorischen oder Verwaltungsfunktion. Die Beurteilung der Bewerberinnen
und Bewerber muß daher vorrangig die unterrichtliche Leistung der Lehrkräfte
und ihre weitere pädagogische Leistung darstellen und bewerten. Die Wahrnehmung
von Organisations- und Verwaltungsaufgaben ist ggf. ebenfalls zu beurteilen,
darf jedoch für die Gesamtbewertung nicht von ausschlaggebendem Gewicht sein.
3. Auf der Grundlage dieses Tätigkeitsprofils sind folgende
Beurteilungsmerkmale zu erfassen:
- Allgemeine geistige Veranlagung (z.B.
Auffassungsgabe, Urteilsvermögen, Ausdrucksvermögen)
- Fachkenntnisse
- Dienstauffassung
- Arbeitsleistung
- Belastbarkeit
- Soziales Verhalten.
Die vorgenommenen Wertungen müssen nachvollziehbar auf
Eindrücke und Beobachtungen (s. oben Ziffer 1) zurückzuführen sein.
4. Die Einzelwertungen sind in einer abschließenden
Würdigung, der ein Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung beigefügt
werden kann, und in einem Gesamturteil zusammenzufassen. Für das Gesamturteil
gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe:
- "Sehr gut" ist die
bestmögliche Gesamtwertung; sie ist nur Lehrkräften zu erteilen, die sich nach
Eignung, Befähigung und Leistung erheblich gegenüber den mit "Gut"
beurteilten Lehrkräften auszeichnen.
- "Gut" ist besonders befähigten
Lehrkräften zu erteilen, die sich nach Eignung, Befähigung und Leistung
erheblich vom Durchschnitt abheben.
- "Voll befriedigend" ist
Lehrkräften zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung über dem
Durchschnitt liegen.
- "Befriedigend" ist Lehrkräften
zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den zu stellenden
Anforderungen voll entsprechen.
- "Ausreichend" ist Lehrkräften
zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den zu stellenden
Anforderungen trotz geringfügiger Mängel noch genügen.
- "Mangelhaft" ist Lehrkräften
zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den Anforderungen nicht
entsprechen, jedoch die Beseitigung der bestehenden Mängel in absehbarer Zeit
erwarten lassen.
- "Ungenügend" ist nur zu
erteilen, wenn die Lehrkraft die unerläßlichen Anforderungen nach Eignung,
Befähigung und Leistung nicht erfüllt und eine Behebung der erheblichen
Mängel nicht oder kaum noch zu erwarten ist.
5. Einzuleiten ist die Beurteilung mit Amtsbezeichnung, Vor-
und Zunahme sowie dem Geburtsdatum der beurteilten Lehrkraft. Gegebenenfalls ist
die Schwerbehinderteneigenschaft anzugeben. Anzugeben ist ferner stets der
Beurteilungszeitraum sowie gegebenenfalls dienstliche und - falls erheblich -
außerdienstliche Fortbildungsveranstaltungen.
Die Beurteilung ist der Lehrkraft in ihrem vollem Wortlaut zu
eröffnen und auf Verlangen mit ihr zu besprechen.
Ich bitte, die obigen Grundsätze bei allen anzufertigenden Beurteilungen zu
beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst
nach oben
Beförderung
von im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräften nach BesGr. A 14
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des
Landes Schleswig-Holstein vom 1. August 1996 - III 408 -
(NBI.MBWFK.Schl.-H. 1996 S. 353)
Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport hat die
Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 beziehungsweise Höhergruppierung nach
Vergütungsgruppe I b BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des Höheren Dienstes
in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien in einem Erlaß vom 10.
November 1995 neu geregelt. Dazu ergeht für die im Auslandsschuldienst tätigen
Lehrkräfte mit Ausnahme des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig, das wie
eine Inlandsschule behandelt wird, folgender Ergänzungserlaß:
1. Für 1996 werden zwei Beförderungsstellen nach A 14 für besonders
qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des Höheren Dienstes ausgeschrieben.
2. Bewerberinnen und Bewerber müssen - bezogen auf den 31 . Dezember 1995 -
eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Anstellung aufweisen. Weitere
Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Die letzte dienstliche Beurteilung in Schleswig-Holstein lautet "sehr
gut",
- die Beurlaubung für den Auslandsschuldienst beträgt zum Zeitpunkt der neu
anzufertigenden Anlaßbeurteilung mindestens zwei Jahre,
- an der Auslandsschule wird eine besonders qualifizierte Tätigkeit, zum
Beispiel in einer Funktionsstelle, wahrgenommen,
- eine Rückkehr in den Inlandsschuldienst erfolgt erst nach dem 31. Dezember
1996.
3. Nach Eingang der Bewerbungen fordert das Ministerium eine dienstliche
Beurteilung durch den Prüfungsbeauftragten oder die Prüfungsbeauftragte der
Kultusministerkonferenz oder ersatzweise durch den Schulleiter oder die
Schulleiterin an.
An Schulen ohne deutsche Schulleiter kommt der letzten dienstlichen Beurteilung
im Inland die wesentliche Bedeutung zu.
4. Das Beurteilungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Der Beurteiler eröffnet
mündlich dem zu Beurteilenden das Ergebnis der Besichtigung einschließlich der
Note, Gegenvorstellungen sind vor Ort zu erörtern und zu entscheiden. Der
Beurteiler verfaßt eine schriftliche Beurteilung und schickt sie an das
Ministerium sowie an die beurteilte Lehrkraft. Die Lehrkraft kann einen Monat
nach Zustellung Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die
Schulabteilung. Danach verbleibt nur der Klageweg.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur.
6. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vom Personalreferat
informiert. Nach einer Wartefrist von zwei Monaten erfolgt die Beförderung der
ausgewählten Lehrkräfte.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und
Gymnasien setzen die aus ihrem Kollegium beurlaubten Lehrkräfte über diese
Ausschreibung in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung innerhalb
von sechs Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes zu ermöglichen.
nach oben
Beförderung
von im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräften nach BesGr. A 14
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 1 . August 1997 - III 408 - (NBI.MBWFK.Schl.-H.1997 S.375)
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die
Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 beziehungsweise Höhergruppierung nach
Vergütungsgruppe I b BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des Höheren Dienstes
in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien in einem Erlaß vom 5.
Juni 1997 neu geregelt. Dazu ergeht für die im Auslandsschuldienst tätigen
Lehrkräfte mit Ausnahme des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig, das wie
eine Inlandsschule behandelt wird, folgender Ergänzungserlaß:
1 . Für 1997 wird eine Beförderungsstelle nach A 14 für besonders
qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des Höheren Dienstes ausgeschrieben.
2. Bewerberinnen und Bewerber müssen - bezogen auf den 30. September 1997 -
eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Anstellung aufweisen. Weitere
Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Die letzte dienstliche Beurteilung in Schleswig-Holstein lautet "sehr
gut",
- die Beurlaubung für den Auslandsschuldienst beträgt zum 30. September 1997
mindestens zwei Jahre,
- an der Auslandsschule wird eine besonders qualifizierte Tätigkeit, zum
Beispiel in einer Funktionsstelle, wahrgenommen,
- eine Rückkehr in den Inlandsschuldienst erfolgt erst nach dem 1 . Februar
1998.
3. Nach Eingang der Bewerbungen fordert das Ministerium eine dienstliche
Beurteilung durch den Prüfungsbeauftragten oder die Prüfungsbeauftragte der
Kultusministerkonferenz oder ersatzweise durch den Schulleiter oder die
Schulleiterin an. Bereits vorgelegte Beurteilungen behalten ihre Gültigkeit
für zwei Jahre.
An Schulen ohne deutsche Schulleiterin oder Schulleiter kommt der letzten
dienstlichen Beurteilung im Inland die wesentliche Bedeutung zu.
4. Das Beurteilungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Die Beurteilende oder
der Beurteilende eröffnet mündlich dem oder der zu Beurteilenden das Ergebnis
der Besichtigung einschließlich der Note, Gegenvorstellungen sind vor Ort zu
erörtern und zu entscheiden. Die Beurteilende oder der Beurteilende verfaßt
eine schriftliche Beurteilung und schickt sie an das Ministerium sowie an die
beurteilte Lehrkraft. Die Lehrkraft kann einen Monat nach Zustellung Widerspruch
einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Schulabteilung. Danach verbleibt
nur der Klageweg.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur.
6. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vom Personalreferat
informiert. Nach einer Wartefrist von zwei Monaten erfolgt die Beförderung der
ausgewählten Lehrkräfte.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und
Gymnasien setzen die aus ihrem Kollegium beurlaubten Lehrkräfte über diese
Ausschreibung in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung innerhalb
von sechs Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes zu ermöglichen.
nach oben
|